In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufSerevent Salmeterolaxicorp Pharma13624860
13624877
06.02.2023
HerstellerinformationNeulasta®PegfilgrastimAmgen1272384403.02.2023
HerstellerinformationCefuroxim 500 mg – 1 A PharmaCefuroxim1 A Pharma02.02.2023
ChargenrückrufSereventSalmeterolGlaxoSmithKline07533030
07533076
02.02.2023
ChargenrückrufDexa-Ophtal®DexamethasonDr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik und Dr. Robert Winzer Pharma0293541001.02.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Carvykti®Ciltacabtagen AutoleucelJanssen-Cilag1759459301.02.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Spevigo®SpesolimabBoehringer Ingelheim01.02.2023
Rückrufe allgemeinSymbio® detox, SymbioVag® und SymbioVag® LactatSymbioPharm10280242
01679092
16224836
31.01.2023
ChargenrückrufSevikar 40 mg / 5 mgOlmesartan, AmlodipinPharma Gerke0933893031.01.2023
ChargenrückrufBetnesol-VBetamethasonGlaxoSmithKline1237881530.01.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel mit Piperacillin-haltigen Arzneimitteln03.01.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Blaue-Hand-Symbol kennzeichnet Schulungsmaterial06.12.2016
Information der Institutionen und BehördenAMK: NSAR-haltige Gele (unter anderem Diclofenac) – Risiko für zum Teil schwerwiegende Hautreaktionen beachten29.11.2016
Information der Institutionen und BehördenMedizinprodukte: geänderte Meldepflichten bei Vorkommnissen ab 201708.11.2016
Information der Institutionen und BehördenMetformin bei mäßig eingeschränkter Nierenfunktion nicht mehr kontraindiziert25.10.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA: Empfehlungen zur Vermeidung von Dosierungsfehlern bei peroralen Levetiracetam-haltigen Lösungen (Keppra 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen)18.10.2016
Information der Institutionen und BehördenHepatitis-B-Reaktivierung durch direkt wirkende Virustatika zur Behandlung der Hepatitis C11.10.2016
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht04.10.2016
Information der Institutionen und BehördenKardiomyopathie unter Quetiapin27.09.2016
Information der Institutionen und BehördenExtern applizierte Minoxidil-haltige Arzneimittel: schwere allergische Reaktionen13.09.2016

Information der Institutionen und Behörden

Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht

Datum:
20.06.2017

AMK / Im BfArM in Bonn fand am 13. Juni 2017 die Sitzung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht nach § 53 Arzneimittelgesetz (AMG) statt. Der Ausschuss berät die Bundesministerien für Gesundheit und für Ernährung und Lebensmittel zu Fragen der Apothekenpflicht beziehungsweise Freiverkäuflichkeit von Arzneimitteln und gibt hierzu Empfehlungen ab. Die Apothekerschaft ist in diesem einundzwanzigköpfigen Gremium mit zwei Sitzen stimmberechtigt vertreten. Da die Beratungen vertraulich sind, werden an dieser Stelle nur Ergebnisse mitgeteilt, die für Apotheken relevant sind. 

Anträge, denen zufolge die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel (§ 39 a – d AMG) registrierten Fertigarzneimittel mit »Teufelskrallenwurzel und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen« sowie mit »Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen« aus der Apothekenpflicht entlassen werden sollten, hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. 

Dagegen hatte der Ausschuss dem Verordnungsgeber mehrheitlich empfohlen, folgende ebenfalls als traditionelle pflanzliche registrierte Arzneimittel in die Freiverkäuflichkeit zu entlassen:

  • »Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen«,
  • »Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen« und
  • »Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.« 

Zudem wurde empfohlen den Grenzwert für Arsen für in Flaschen abgefüllte freiverkäufliche Heilwässer (Anlage 4 der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, AMVerkRV) von 0,04 mg/l auf 0,01 mg/l abzusenken. 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird von den zuständigen Bundesministerien ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Verfahren einschließlich der Zustimmung durch den Bundesrat durchlaufen wird; daher können sich noch Modifikationen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der geänderten AMVerkRV ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Das Kurzprotokoll der Sitzung kann im Internet unter www.bfarm.de eingesehen werden. /


Quellen

  • BfArM; Kurzprotokoll – Sitzung vom 13. Juni 2017, www.bfarm.de - Arzneimittel - Pharmakovigilanz - Ausschüsse und Gremien - Apothekenpflicht - Protokolle (14. Juni 2017)