In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeMysimbaNaltrexon / BupropionOrexigen Therapeutics Ireland10.04.2026
ChargenrückrufStozzon® Chlorophyll-DrageesChlorophyllin-Kuper-KomplexQueisser Pharma03538355
07474020
00977427
10.04.2026
HerstellerinformationCyclophosphamid Seacross 2000 mg, Pulver zur Herstellung einer Injektions- / InfusionslösungCyclophosphamidSeacross Pharma09.04.2026
ChargenrückrufNaropin® 10 mg / ml Amp. 10 ml InjektionslösungRopivacainAspen Pharma Trading Limited, Irland0759213309.04.2026
ChargenrückrufOxytetracyclin-Augensalbe JENAPHARM® 10 mg / gOxytetracyclinmibe Arzneimittel0352451908.04.2026
HerstellerinformationHoloxanIfosfamidBaxter Deutschland07.04.2026
HerstellerinformationEndoxanCyclophosphamidBaxter Deutschland07.04.2026
HerstellerinformationPhenhydanPhenytoinDesitin Arzneimittel07.04.2026
ChargenrückrufWellford Aquaponic GTH 23 / 1 CannabisblütenTherismos19446767
19447092
01.04.2026
Rote-Hand-Briefe31.03.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synapse Labs Pvt. Ltd, Indien, durchgeführt wurden - Update31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Mysimba (Naltrexon/Bupropion): Risiko schwerer Nebenwirkungen bei der gleichzeitigen Anwendung mit Opioiden31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht17.07.2024
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: AkdÄ: Medikationsfehler bei der Anwendung von Gliolan® (5-ALA): Risiko einer versehentlich intravenösen statt oralen Applikation16.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Vindesin-haltigen Arzneimitteln: Fachgesellschaften empfehlen bei akuter lymphatischer Leukämie und Burkitt-Leukämie eine Überbrückung mit Vincristin13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Irenat® (Natriumperchlorat) Tropfen: Inverkehrbringung von Ware aus Österreich ab Mai 2024 mit abweichender Dosierung zum deutschen Arzneimittel - Update08.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil festgestellt - Update07.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

Änderung der BtMVV zum 21. November 2015: geänderte Verschreibungs­höchstmengen

Wirkstoff:
Levomethadon, Methadon und Morphin
Datum:
08.12.2015

AMK / Am 21. November 2015 sind einige Änderungen in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft getreten: Die Verschreibungshöchstmengen für Levomethadon, Methadon und Morphin wurden erhöht. Die Verschreibungshöchstmenge für Levomethadon stieg von 1500 mg auf 1800 mg; entsprechend erhöhte sich die Verschreibungshöchstmenge von Methadon von 3000 mg auf 3600 mg. Die Verschreibungshöchstmenge für Morphin wurde von 20 000 mg auf 24 000 mg angehoben.


Die Angaben für Levomethadon und Methadon wurden auf Grund geänderter Dosierungsempfehlungen angepasst. Die neue Verschreibungshöchstmenge für Morphin ergab sich aus der Zulassung für ein Fertigarzneimittel, dessen übliche Tageshöchstdosis 800 mg beträgt, so dass der Bedarf für 30 Tage bei 24 000 mg liegt. /


Quellen

  • Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 45, 20. November 2015, Dreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, Seite 1992.