Ergänzung der AMK vom 7. Mai 2024: In einer
Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 16. April
2024 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest, dass der
in der Bekanntmachung vom 25. Januar 2024 festgestellte
Versorgungsmangel für Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination
Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Deutschland nicht mehr länger
vorliegt (2).
AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BfArM in
Deutschland ein Versorgungsmangel mit Arzneimitteln der
Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil (1).
Die
Wirkstoffkombination aus Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil wird als
Kombinationstherapie mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln zur
Behandlung von HIV-1-Infektionen angewendet. Ferner ist
Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil zur Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP)
zur Reduktion des Risikos einer sexuell erworbenen HIV-1-Infektion bei
Erwachsenen und Jugendlichen mit hohem Risiko angezeigt. Eine
alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur
Verfügung.
Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79
Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen
Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den
Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen
hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen,
sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.
Die AMK bittet
darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit
Lieferengpässen für Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 25.
Januar 2024 (BAnz AT 01.02.2024 B8). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am
1. Februar 2024)
2) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des
Arzneimittelgesetzes vom 16. April 2024 (BAnz AT 06.05.2024 B6).
www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 7. Mai 2024)