In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufDuloxetin beta 120 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetin betapharm Arzneimittel1807577710.04.2025
ChargenrückrufUnasyn PD oralSultamicilinEurimPharm Arzneimittel08400650
08400667
09.04.2025
HerstellerinformationMimpara®CinacalcetAmgen07.04.2025
ChargenrückrufBaldriantinktur Caelo HV-PackungCaesar & Loretz02096470
03023875
07.04.2025
ChargenrückrufSertralin-neuraxpharm 150 und 200 mg FilmtablettenSertralinneuraxpharm Arzneimittel16624168
16624180
16624197
16624211
16624228
16624234
07.04.2025
ChargenrückrufLophakomp® - Procain 5 ml, 20 mg / ml InjektionslösungKöhler Pharma00178057
06057946
04.04.2025
ChargenrückrufREQUIP 0,25 mg FilmtablettenRopinirolGlaxoSmithKline0770850603.04.2025
ChargenrückrufFentanyl Hennig® 12 Mikrogramm / Stunde transdermales PflasterFentanyl Hennig Arzneimittel09425876
09425899
03.04.2025
Rückrufe allgemeinSanhelios Silymarine Leberschutz-KapselnRoha Arzneimittel0057336803.04.2025
Rückrufe allgemeinMaprotilin-neuraxpharm 25 mg, 50 mg und 75 mg FilmtablettenMaprotilinneuraxpharm Arzneimittel03831440
03831463
03727984
03728015
03728021
01.04.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Arzneimittelfälschung von Viread (Tenofovir)14.04.2015
Information der Institutionen und BehördenFetotoxisches Risiko der Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten und ACE-Hemmer14.04.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC empfiehlt Änderung der Produktinformationen Ibuprofen-haltiger Arzneimittel14.04.2015
Information der Institutionen und BehördenLimptar N (Chininsulfat): Anwendungsgebiet eingeschränkt07.04.2015
Information der Institutionen und BehördenSchwere Herzrhythmusstörungen durch mögliche Wechselwirkungen von Sofosbuvir-haltigen Kombinationen gegen Hepatitis C und Bradykardie-auslösenden Arzneimitteln (Amiodaron)31.03.2015
Information der Institutionen und BehördenFehlerhafte DAC/NRF-Rezepturhinweise zu Levothyroxin-Natrium korrigiert31.03.2015
Information der Institutionen und BehördenEU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenGadolinium-Verbindungen enthaltende Kontrastmittel: Nephrogene systemische Fibrose bei Patienten mit akuter Nierenschädigung24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015

Information der Institutionen und Behörden

AkdÄ: Sekundäre Knochenmarkaplasie aufgrund eines Medikationsfehlers: Einnahme von Cecenu® (Lomustin) anstelle von CEC® (Cefaclor)

Datum:
02.05.2024

AMK / Die AkdÄ berichtet aktuell über einen Fallbericht zu einem Medikationsfehler mit schwerwiegenden Nebenwirkungen bei einem 15-jährigen Patienten, der zur Behandlung einer einfachen Tonsillopharyngitis mit Halsschmerzen, Rhinitis, Husten und Fieber vom Hausarzt das Cefaclor-haltige Antibiotikum CEC® verordnet bekommen sollte. Eine Verordnung von Penicillin erfolgte aufgrund einer vorliegenden Unverträglichkeit nicht (1, 2).

Dabei wurde versehentlich das falsche Arzneimittel rezeptiert. Im Verordnungsmenü der Praxissoftware werden Arzneimittel gemäß des Fertigarzneimittelnamens (alphabetisch) gelistet; der enthaltene Wirkstoff wird nicht automatisch angezeigt. Anstelle des CEC® wurde das darauffolgende Präparat Cecenu® mit dem Wirkstoff Lomustin ausgewählt. Das Nitrosoharnstoff-Derivat aus der Reihe der Alkylanzien wird in der Regel als Teil von Kombinationstherapien bei Hirntumoren oder Hirnmetastasen eingesetzt.

In der Apotheke erfolgte die Abgabe des falsch verordneten Cecenu®. Die Angabe der Diagnose auf dem Rezept ist bis auf wenige derzeit geltende Ausnahmen nicht verpflichtend, was die kritische Prüfung der Plausibilität der Verordnung seitens der Apotheke erschwerte. Aus diesem Grund ist anzunehmen, dass die offensichtlich falsche Dosierung (1–1–1) des Zytostatikums nicht bemerkt bzw. hinterfragt wurde. Die Einnahme von Lomustin erfolgt einmal alle sechs Wochen (3).

So kam es im vorliegenden Fall aufgrund mehrerer, fehlerhafter Handlungen zu einem schwerwiegenden Medikationsfehler. Zwei Wochen später stellten sich beim Patienten anhaltende Halsschmerzen, Fieber und Abgeschlagenheit ein. Nach einer weiteren Woche traten Synkopen sowie Petechien und Blutblasen in der Mundhöhle auf. Auch in einer daraufhin aufgesuchten Notfallambulanz fiel die Einnahme von Lomustin als vermeintliches Antibiotikum nicht auf, obwohl dies von den Eltern angegeben wurde. Dort wurde die Verdachtsdiagnose Epstein-Barr-Infektion gestellt und mit dem Auftrag einer serologischen Diagnosesicherung an den Hausarzt zurückverwiesen. Dessen Blutuntersuchung ergab eine ausgeprägte Thrombozytopenie, Leukopenie, Neutropenie und Anämie. Im Krankenhaus erfolgte daraufhin eine Knochenmarkspunktion, die eine komplette Aplasie des Knochenmarks ergab. Bei der Befundbesprechung berichtete der Vater von der Einnahme eines Antibiotikums und zeigte ein Handyfoto des Präparats Cecenu®. Die daraufhin eingeleitete Therapie umfasste die Gabe von Kolonie-stimulierenden Faktoren sowie Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentraten. Es dauerte 12 Monate nach der ersten Lomustin-Einnahme, bis sich die Blutwerte des Jungen normalisierten.

Der hier aufgetretene Fehler wurde auf den verschiedenen Stufen des Medikationsprozesses nicht erkannt und führte so zu vermeidbaren schwerwiegenden Nebenwirkungen beim jugendlichen Patienten. Die AkdÄ verweist daher auf das „Schweizer-Käse“-Modell, wonach ein „Durchrutschen“ eines Medikationsfehlers möglich ist, wenn die etablierten Sicherheitsbarrieren (durch beitragende Faktoren) versagen. Bei dem Jungen und seiner Familie bestand zudem eine Sprachbarriere, was die Kommunikation zusätzlich erschwerte. Dies ist laut AkdÄ möglicherweise auch der Grund, warum die Gebrauchsinformation des Arzneimittels die Familie nicht alarmierte.

Auch die AMK möchte den beschriebenen Fall zum Anlass nehmen, um an die Wichtigkeit der Prüfung der Plausibilität der Dosierung auf Rezepten zu erinnern, wodurch Medikationsfehler entdeckt werden können. In einer 2023 durchgeführten Umfrage der AMK bestätigten rund 78 Prozent der Referenzapotheken, dass durch die Angabe der Dosierung auf Rezept potenzielle Medikationsfehler im Zusammenhang mit der Dosis, dem Einnahmezeitpunkt und der Darreichungsform bzw. Teilbarkeit identifiziert werden konnten, (4). Bei weiteren Verständigungsproblemen, wie z. B. Sprachbarrieren, können zusätzliche Hilfsmittel in die Beratung mit einbezogen werden. Die AMK verweist diesbezüglich auf die Arbeitshilfen zur fremdsprachlichen Kommunikation der Bundesapothekerkammer (5).

Die Analyse und Bewertung solcher Spontanberichte als Teil der Pharmakovigilanz leistet einen wichtigen Beitrag zur Minimierung von Fehlern im Medikationsprozess. Daher bittet die AMK Apothekerinnen und Apotheker Medikationsfehler konsequent unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    Arzneikommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): Medikationsfehler und das „Schweizer Käse“-Modell: schwerwiegende Verwechslung (Fallberichte). www.akdae.de → Arzneimitteltherapie → Arzneiverordnung in der Praxis → Ausgaben Archiv → Ausgaben ab 2015 - 2024 → Ausgabe 1.April 2024 (Zugriff am 25. April 2024)
2)    Lindner O et al.; Case Report: Lomustine overdose in a 15-year-old, healthy adolescent—a prescription failure. Front. Pediatr. 2024; 12:1339597.
3)    Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH; Fachinformation Cecenu®, Stand Januar 2024
4)    AMK: AMK-Referenzapotheken-Umfrage: Dosierungsanweisung auf Rezept – Erhöhung der AMTS?. www.abda.de → Für Apotheker → AMK → Publikationen → Pharmazeutische Zeitung → AMK-Referenzumfrage (Zugriff am 29. April 2024)
5)    Bundesapothekerkammer (BAK); Arbeitshilfen für die Beratung von Patienten. www.abda.de → Für Apotheker → FAQ und Checklisten → Fremdsprachliche Kommunikation in der Apotheke → Piktogramme (Zugriff am 24. April 2024)