In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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Zeige Ergebnisse 1011-1020 von 1081.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufIsotone Natriumchloridlösung 0,9 % Braun, 20x50 ml Injektionslösung B. Braun Melsungen0195715430.10.2020
Rote-Hand-BriefeEsbriet®PirfenidonRoche Pharma29.10.2020
Rote-Hand-Briefe29.10.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Piqray®AlpelisibNovartis16020105
16020111
16020134
16020157
23.10.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Blenrep®Belantamab-MafodotinGlaxo-Smith-Kline1662592723.10.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Hepcludex®BulevirtidMyr Pharmaceuticals1665337223.10.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Rozlytrek®EntrectinibRoche15393554
15292830
23.10.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Trogarzo®Ibalizumab Theratechnologies1639829823.10.2020
HerstellerinformationTadalafilNeuraxpharm Arzneimittel22.10.2020
ChargenrückrufDafiro HCT 10 mg / 320 mg / 25 mg, „EurimPharm“, 98 FilmtablettenAmlodipin, Valsartan, HydrochlorothiazidEurimPharm Arzneimittel1660516519.10.2020
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von der Firma Panexcell Clinical Laboratories Priv.Ltd. durchgeführt wurden 28.07.2020

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform festgestellt

Datum:
02.01.2024

AMK / Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 des AMG für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform bekanntgegeben.

Bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 15. Dezember 2023 (BAnz AT 27.12.2023 B6). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 2. Januar 2024)