In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Columvi®GlofitamabRoche18269599
18269607
31.08.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Camzyos®MavacamtenBristol-Myers Squibb18030326
18030332
18030355
18030361
18030384
18030390
18030415
18030421
31.08.2023
Herstellerinformationneuraxpharm Arzneimittel29.08.2023
ChargenrückrufOvastatTreosulfanmedac03656037
03689249
28.08.2023
ChargenrückrufOmniVision07788681
07788698
10037719
10037725
28.08.2023
ChargenrückrufDuloxetin beta URO 20 mg und 40 mgDuloxetinbetapharm Arzneimittel08833107
07587043
07587066
09174374
28.08.2023
ChargenrückrufLAMUNA 20, 0,15 mg / 0,02 mgDesogestrel, EthinylestradiolHexal0364927328.08.2023
HerstellerinformationNovoRapid® PumpCart®Insulin aspartNovo Nordisk Pharma25.08.2023
Herstellerinformation1A Pharma22.08.2023
HerstellerinformationZeposia®OzanimodBristol Myers SquibbaA18.08.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Merkmale eines potentiellen Missbrauchs Cannabis-haltiger Arzneimittel beachten 14.01.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Kava-Kava-haltige Arzneimittel: Erneuter Widerruf der Zulassungen07.01.2020
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 27.12.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Vielen Dank für Ihren Einsatz zur Verbesserung der Patientensicherheit 16.12.2019
Information der Institutionen und BehördenLAGeSo (Berlin): Miochol E 20mg/2ml: Fälschungsverdacht bei Packungen mit der Charge A8015 13.12.2019
Information der Institutionen und BehördenLAGeSo (Berlin): Miochol E 20mg/2ml: Fälschungsverdacht bei Packungen mit der Charge A801513.12.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Metformin-haltige Arzneimittel: Spuren von NDMA festgestellt 06.12.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zu verstärkter Meldung von Nebenwirkungen, insbesondere bei gleichzeitiger Behandlung mit mehreren verschiedenen Arzneimitteln 03.12.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Xarelto® 20 mg: gefälschte Packungen vier weiterer Chargen entdeckt 21.11.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Estreva® 0,1 % Gel: Unverkäufliche Muster in der Vertriebskette entdeckt 12.11.2019

Information der Institutionen und Behörden

AMK/ZL: Fehlender Inhaltsstoff bei Chondroitin-haltigem Nahrungsergänzungsmittel

Datum:
30.10.2023

AMK / Die AMK erreichte eine Meldung aus einer Apotheke zum Mindergehalt zweier Chondroitin-haltiger Nahrungsergänzungsmittel (NEM). Die Apotheke monierte, dass die Präparate nicht den deklarierten Gehalt bzw. Inhaltsstoff enthalten. Eines der Produkte wird mit einer eigenen Pharmazentralnummer in der ABDA-Datenbank gelistet.

Chondroitinsulfat ist ein physiologischer Bestandteil des Gelenkknorpels und in zahlreichen NEM enthalten. Chondroitin-haltige Arzneimittel zur oralen Anwendung werden aktuell nicht in Deutschland vertrieben (1).

Im Auftrag der AMK untersuchte das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) die Muster aus der Apotheke. Das ZL konnte den Sachverhalt durch Laboranalytik bestätigen. Hierzu wurden verifizierende Untersuchungen mittels IR Spektroskopie und Größenausschlusschromatographie durchgeführt. Die Abbildungen der IR Spektren eines der reklamierten Produkte wie auch das IR Spektrum der Referenzsubstanz Chondroitinsulfat-Natrium sowie Maltodextrin können hier entnommen werden.

Maltodextrin 6 ist zwar nicht als Inhaltsstoff des NEM deklariert, wurde aber von der IR Datenbank als mögliche Identität der untersuchten Probe vorgeschlagen. Tatsächlich entsprechen die IR Spektren des reklamierten Produktinhaltes weniger Chondroitinsulfat-Natrium, sondern der Referenzsubstanz Maltodextrin 6. Dessen Vorhandensein konnte auch mittels des in der Ph. Eur. Monographie 1542 Maltodextrin aufgeführten Glucoseteststreifenverfahrens bestätigt werden.

Des Weiteren wurden die beiden reklamierten Produkte semi-quantitativ mittels Größenausschlusschromatogaphie überprüft. Dabei konnten in beiden Präparaten lediglich Spuren von Chondroitinsulfat nachgewiesen werden; weit unterhalb der Menge, die auf dem Produkt deklariert ist. Ein ähnliches Ergebnis ergab sich bei der Überprüfung einer weiteren Charge eines der beiden betroffenen NEM.

Die AMK konfrontierte die Firma mit den Analyseergebnissen und informierte begleitend die zuständige Behörde. Der AMK gegenüber bestätigte die Firma mittels Stellungnahme den Mindergehalt und erklärte, dass sich der tatsächliche Gehalt an Chondroitin in dem Rohstoff nicht mit den Angaben im Analysezertifikat des Lieferanten decke. Die Firma entschied sich gegen einen Rückruf der betroffenen Ware, auch weil nicht von einer potenziellen Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher auszugehen sei (2).

Die AMK möchte Apothekerinnen und Apotheker dahingehend sensibilisieren, dass Qualitätsanforderungen der NEM nicht den von Arzneimitteln genügen (müssen), weshalb deren Qualität stets kritisch hinterfragt werden sollte. Für NEM gelten die Vorschriften des Lebensmittelrechts. Den Marktzugang erreichen NEM durch Anzeige an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (3, 4). Die Kontrolle von NEM obliegt den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder (5). Informationen in Bezug auf Identität, Zusammensetzung und Menge dürfen nicht irreführend sein, aber Mengenangaben auf der Verpackung von NEM können bis zu 50 Prozent von der tatsächlichen Menge im Produkt abweichen (6, 7). Eine Qualitätsprüfung jeder produzierten Charge vor Inverkehrbringen durch den Hersteller ist zudem nicht verpflichtend vorgesehen (8).

Offensichtlich erfolgte auch im vorliegenden Fallbeispiel keine regelmäßige Qualitätskontrolle. Maltodextrin ist ein kostengünstiges, geruchs- und geschmacksneutrales Kohlenhydrat. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein (möglicher) Zusatz von (nicht deklariertem) Maltodextrin 6 u. a. als Ersatz von Chondroitinsulfat vorsätzlich erfolgt sein könnte.

Die AMK kritisiert die aktuell niedrigen EU-weiten regulatorischen Anforderungen bei NEM und erkennt es als notwendig an (Qualitäts-)Kontrollen bzw. -Standards anzupassen, womit eine höhere Sicherheit dieser Produkte gewährleistet werden würde. Die AMK empfiehlt Apothekerinnen und Apothekern grundsätzlich den Bedarf an NEM stets kritisch zu hinterfragen und sich bei begründeten Zweifeln an der Qualität eines als NEM vertriebenen Produktes an die zuständige Behörde zu wenden. /

Quellen
1) BfArM, AMIce Datenbank – Chondroitin-haltige Arzneimittel. (Zugriff am 18. Oktober 2023)
2) Hersteller an AMK (E-Mail-Korrespondenz); AMK-Fallnr. 266206 und 266208 zu Chondroitin 500 mg [...]. (30. August und 4. September 2023)
3) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)
4) § 5 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)
5) BVL; Landesbehörden. www.bvl.bund.de → Arbeitsbereiche → Lebensmittel → Aufgaben → Wer macht was? (Zugriff am 28. September 2023)
6) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7 Abs. 1 Lebensmittelinformationsverordnung
7) BVL; Nahrungsergänzungsmittel vs. Arzneimittel. www.bvl.bund.de Arbeitsbereiche → Lebensmittel → Verbraucher → Nahrungsergänzungsmittel → Weitere Informationen (Zugriff am 28. September 2023)
8) LGL Bayern; Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. www.lgl.bayern.de → Gesundheit → Arzneimittel → Allgemeine Informationen (Zugriff am 28. September 2023)