In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Suche nach Datum

Zeige Ergebnisse 841-850 von 879.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Veklury® Remdesivir Gilead1675614801.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Elzonris®Tagraxofusp Stemline Therapeutics1678106301.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Enspryng®SatralizumabRoche15638300
16666161
16204696
01.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Adtralza®TralokinumabLeo Pharma17394718
17394724
17394747
01.07.2021
HerstellerinformationLynparza®Olaparib29.06.2021
Rückrufe allgemeinSalbeitee-Auslese geschnitten, 110 g Bombastus-Werke0546723429.06.2021
Rote-Hand-Briefe28.06.2021
ChargenüberprüfungenTardyferon® Depot-Eisen(II)-sulfat 80 mg, 50 RetardtablettenDepot-Eisen(II)-sulfat 80 mgPierre Fabre Pharma0249403528.06.2021
HerstellerinformationINOmax®Stickstoffmonoxid24.06.2021
ChargenrückrufSertralin Stada® 100 mg 50 FilmtablettenSertralinSTADAPHARM24.06.2021
Zeige Ergebnisse 121-122 von 122.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Atropin-haltige Ausgangsstoffe zur Herstellung homöopathischer Rezepturen: Risiko einer Intoxikation 24.06.2021
Information der Institutionen und BehördenOcaliva® Filmtabletten (▼, Obeticholsäure): Risiko einer Leberschädigung – Anwendung bei Patienten mit primärer biliärer Cholangitis und fortgeschrittener Zirrhose kontraindiziert 08.06.2021

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Versorgungsmangel für Antibiotika-haltige Säfte für Kinder festgestellt

Datum:
25.04.2023

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BfArM in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder.


Bei Antibiotika-haltigen Säften handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel steht oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung.


Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre Behörde wenden.


Die AMK bittet darum Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Antibiotika-haltigen Säften für Kinder unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

 

Quellen

BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 19. April 2023 (BAnz AT 25.04.2023 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 25. April 2023)