In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufSilodosin Zentiva 8 mg, 100 HartkapselnZentiva Pharma1601030228.09.2022
ChargenrückrufBetavert® NBetahistindihydrochloridHennig Arzneimittel0606474521.09.2022
ChargenrückrufSandimmun 100 mg / mlCiclosporinEmra-Med Arzneimittel0428923321.09.2022
ChargenrückrufSalmeterol / Fluticasonpropionat ZentivaSalmeterol / FluticasonpropionatZentiva Pharma16736938
16737091
16737116
16737122
16737139
16737145
20.09.2022
ChargenrückrufPrografTacrolimusFD Pharma11240598
12575929
19.09.2022
ChargenrückrufInsmed ARIKAYCE® liposomalliposomales AmikacinInsmed Germany1623953619.09.2022
ChargenrückrufCaspofungin Zentiva 50 mg und 70 mgCaspofunginZentiva Pharma12477523
12477492
19.09.2022
ChargenrückrufSandimmun 100 mg / mlCiclosporinkohlpharma-GmbH0496402514.09.2022
ChargenrückrufXeplion 150 mgPaliperidonSynCo Pharma B.V.1661378513.09.2022
ChargenrückrufDiazepam-ratiopharm® 10 mgDiazepamratiopharm0341776913.09.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenGadolinium-Verbindungen enthaltende Kontrastmittel: Nephrogene systemische Fibrose bei Patienten mit akuter Nierenschädigung24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 201517.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenUlipristalacetat und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva: Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Versandhandelsverbot10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenCSE-Hemmer: Risiko einer immunvermittelten nekrotisierenden Myopathie (IMNM)03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenLangzeitanwendung von Lithium: Risiken für Entwicklung von Nierentumoren03.03.2015

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Informationen zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Antibiotika, insbesondere für Kinder

Datum:
26.12.2022
Einteilung in die Packungsgrößenverordnung:
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Indikation:
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AMK / Das BfArM informiert zu Lieferengpässen verschiedener Antibiotika, vornehmlich Breitspektrumantibiotika (u.a. Amoxicillin) und Penicillin V (Phenoxymethylpenicillin). Als Gründe hierfür gelten deutlich gestiegene Bedarfe, die anhand der verfügbaren Produktionskapazitäten nicht kompensiert werden können. Das BfArM stellt entsprechende Infografiken zum Ein- und Verkauf betroffener Antibiotika in flüssig-oralen Darreichungsformen im Jahr 2022 auf seiner Website bereit (1).


Einschränkungen in der Verfügbarkeit seien laut BfArM in vielen EU-Mitgliedstaaten sowie international zu beobachten, weshalb die Möglichkeit des Bezugs von Arzneimitteln zur Kompensation aus anderen Staaten als stark begrenzt eingeschätzt wird.


In einem Austausch des BfArM mit dem BMG und Vertretungen infektiologischer Fachgesellschaften wird insbesondere die ambulante Versorgung bei Kindern als angespannt eingeschätzt. Klinikapotheken seien weniger von einer Unterversorgung betroffen.


Aufgrund der derzeit beobachteten Infektionswelle wird daran appelliert, Antibiotika streng leitliniengetreu und maßvoll einzusetzen, um Versorgungslücken im laufenden Winter zu vermeiden. Eine Empfehlung zum bevorzugten Einsatz der im Engpass befindlichen Arzneimittel wurde seitens der Fachgesellschaften erstellt und ist hier abrufbar.


Darüber hinaus gilt die nachdrückliche Empfehlung einer Impfung, insbesondere gegen Pneumokokken bei Kleinkindern, um schwere Krankheitsverläufe bestmöglich zu unterbinden. Zusätzlich wird auf die Informationsmaterialien des BMG und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verwiesen (2, 3).


Das AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse zur Verfügbarkeit der Antibiotika vorliegen. Die AMK verweist an dieser Stelle auf die Aktualisierung der Antibiotika-Vergleichstabellen, insbesondere für Kinder. Die jeweils aktuelle Fassung der Vergleichsdosistabellen finden Sie hier. /

 

Quellen

1) BfArM; Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Antibiotika - insbesondere für Kinder. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen→ Lieferengpässe (Zugriff am 26. Dezember 2022)
2) BMG; Institutionen und Maßnahmen. www.bundesgesundheitsministerium.de → Themen → Prävention → Antibiotika-Resistenzen → Institutionen und Maßnahmen (Zugriff am 26. Dezember 2022)
3) BZgA; Schutzimpfungen und persönlicher Infektionsschutz. www.bzga.de → Was wir tun → Schutzimpfungen und persönlicher Infektionsschutz (Zugriff am 26. Dezember 2022)