AMK / Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
(SARS-CoV-2-AM-VersVO) wird Apotheken die Möglichkeit eingeräumt, nach
Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch
vergleichbares Arzneimittel (Aut-simile) abzugeben, sofern zum
verordneten Arzneimittel kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder
lieferbar ist. Die SARS-CoV-2-AM-VersVO gilt derzeit bis 7. April 2023
(1).
Aktuelle Lieferengpässe betreffen insbesondere flüssige
Darreichungsformen von Antibiotikazubereitungen, weshalb ein
Aut-simile-Austausch erforderlich sein kann. Die AMK stellt seit April
2020 Apotheken diverse Vergleichstabellen zu Äquivalenz- beziehungsweise
Tagesdosen ausgesuchter Wirkstoffklassen zur Verfügung (2).
Insbesondere die Übersichtstabellen zu oralen Antibiotika sowie folgende
Vergleichstabellen für Kinder bei Atemwegsinfektionen wurden nun
überprüft und aktualisiert:
- Antibiotika zur Behandlung der Otitis media
- Antibiotika zur Behandlung der akuten Tonsillopharyngitis
- Antibiotika zur Behandlung der Pertussis
- Antibiotika zur Behandlung der leichtgradigen ambulant erworbenen Pneumonie
Die jeweils aktuelle Fassung der Vergleichsdosistabellen finden Sie hier.
Die
AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker Verdachtsfälle von
Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit einem Lieferengpass unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
BMG; SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (BAnz AT 21.04.2020
V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 14. Dezember 2022)
2) AMK;
Informationen der Institutionen und Behörden: AMK:
Äquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines
pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile).
Pharm. Ztg. 2020 (165) 18:57.