Ergänzung der AMK vom 11. Oktober 2022:
Die Regelungen des Einzelimports nach § 73 (3) AMG gelten
uneingeschränkt. Voraussetzung eines Einzelimports bleibt eine gültige
Verschreibung. Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken ist
eine Bevorratung mit Arzneimitteln erlaubt (3).
AMK / Für
Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)-haltige Arzneimittel
diverser Hersteller, sowohl als Tabletten als auch Suspension zum
Einnehmen, besteht in Deutschland derzeit ein Lieferengpass. Das
voraussichtliche Ende wird seitens der Firmen auf Ende 2022 bis Mitte
2023 terminiert (1).
Die Antibiotika-Fixkombination ist indiziert
zur Behandlung einer Vielzahl von Infektionen, wie z. B. Infektionen der
oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen
Streptokokken-Angina), Infektionen der Nieren und der ableitenden
Harnwege und anderen. Die Kombination Sulfamethoxazol und Trimethoprim
ist auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet.
Das BfArM informiert
nun, dass Apotheken in Deutschland über den Einzelimport gemäß § 73 (3)
AMG ein Kontingent an ausländischer Ware beziehen können (2). Dies
geschieht über den Weg der internationalen Apotheken. Dies betrifft
insbesondere die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der
Firma Eumedica, die in den Aufmachungen Englisch/Arabisch, Norwegisch,
Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie
Griechisch für den Import nach Deutschland verfügbar sind.
Die AMK
bittet ApothekerInnen, diese Möglichkeit der Versorgung zu bedenken und
PatientInnen sowie belieferte Institutionen angemessen zu informieren.
Arzneimittelrisiken
im Zusammenhang mit Cotrimoxazol-haltigen Arzneimitteln sind bitte
unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) PharmNet.Bund; Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen.
www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe
→ Lieferengpass-Datenbank (Zugriff am 5. Oktober 2022)
2) BfArM
an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Sulfamethoxazol/Trimethoprim -
Kompensationsoption zur aktuellen eingeschränkten Verfügbarkeit. (4.
Oktober 2022)
3) AMK an BfArM (Korrespondenz). (11. Oktober 2022)