In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufClinOleic 20 %, 6x1000 ml, Emulsion zur Infusion Baxter Deutschland0257390621.08.2020
HerstellerinformationEpaclobClobazamEthypharm21.08.2020
ChargenrückrufMonuril 3000 mg, „Pharma Gerke“, 1x8 g Granulat FosfomycinPharma Gerke1128744725.08.2020
ChargenrückrufDiltahexal® 60 mg, 50 und 100 Filmtabletten, Diltahexal® 90 mg, 50 und 100 Retardtabletten DiltiazemHexal07687081
07687098
07307635
07307641
27.08.2020
ChargenrückrufErnährungssonde, Ch 4,5, 38 und 50 cm, Ch 6, 50 cm, Ch 9, 50 und 100 cm, Ch 12, 50 und 100 cm B. Braun Melsungen02197142
02197159
02197165
02197171
02197188
04047949
02197202
27.08.2020
ChargenrückrufArcoxia 60 mg, „CC Pharma“, 20 und 50 FilmtablettenEtoricoxibCC Pharma03317068
03127971
27.08.2020
ChargenrückrufVimpat 100 mg, „Orifarm“, 56 und 168 FilmtablettenLacosamidOrifarm05488578
05488584
27.08.2020
ChargenrückrufTelmisartan / Hydrochlorothiazid Glenmark 40 mg / 12,5 mg, 98 TablettenTelmisartan / HydrochlorothiazidGlenmark Arzneimittel1039389731.08.2020
ChargenrückrufTysabri 300 mg, „CC Pharma“, 1x15 ml, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung NatalizumabCC Pharma0029565602.09.2020
ChargenrückrufRapamune 1 mg, „CC Pharma“, 100 überzogene Tabletten SirolimusCC Pharma0103925702.09.2020
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht26.01.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Kürze verfügbar31.01.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Maßnahmen zur Abmilderung des Lieferengpasses für Tamoxifen-haltige Arzneimittel11.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln18.02.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Statement zur diskutierten Freigabe von Cannabis zu "Genusszwecken" verabschiedet22.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln24.02.2022
Information der Institutionen und BehördenCMDh/PRAC: Ruhen der Zulassung von Hydroxyethylstärke-haltigen Arzneimitteln (▼) empfohlen25.02.2022
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht28.02.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zur Verwendung von Jodtabletten bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod01.03.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zur vorgesehenen Rabattvertrags-gesteuerten „automatischen Substitution“ von Biologika/Biosimilars in öffentlichen Apotheken02.03.2022

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass von Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim): Beschaffung ausländischer Ware über internationale Apotheken möglich - Update

Wirkstoff:
Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)
Datum:
11.10.2022

Ergänzung der AMK vom 11. Oktober 2022: Die Regelungen des Einzelimports nach § 73 (3) AMG gelten uneingeschränkt. Voraussetzung eines Einzelimports bleibt eine gültige Verschreibung. Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken ist eine Bevorratung mit Arzneimitteln erlaubt (3).


AMK / Für Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)-haltige Arzneimittel diverser Hersteller, sowohl als Tabletten als auch Suspension zum Einnehmen, besteht in Deutschland derzeit ein Lieferengpass. Das voraussichtliche Ende wird seitens der Firmen auf Ende 2022 bis Mitte 2023 terminiert (1).


Die Antibiotika-Fixkombination ist indiziert zur Behandlung einer Vielzahl von Infektionen, wie z. B. Infektionen der oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen Streptokokken-Angina), Infektionen der Nieren und der ableitenden Harnwege und anderen. Die Kombination Sulfamethoxazol und Trimethoprim ist auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet.


Das BfArM informiert nun, dass Apotheken in Deutschland über den Einzelimport gemäß § 73 (3) AMG ein Kontingent an ausländischer Ware beziehen können (2). Dies geschieht über den Weg der internationalen Apotheken. Dies betrifft insbesondere die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der Firma Eumedica, die in den Aufmachungen Englisch/Arabisch, Norwegisch, Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie Griechisch für den Import nach Deutschland verfügbar sind.


Die AMK bittet ApothekerInnen, diese Möglichkeit der Versorgung zu bedenken und PatientInnen sowie belieferte Institutionen angemessen zu informieren.


Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Cotrimoxazol-haltigen Arzneimitteln sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /



Quellen
1)    PharmNet.Bund; Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Lieferengpass-Datenbank (Zugriff am 5. Oktober 2022)
2)    BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Sulfamethoxazol/Trimethoprim - Kompensationsoption zur aktuellen eingeschränkten Verfügbarkeit. (4. Oktober 2022)
3)    AMK an BfArM (Korrespondenz). (11. Oktober 2022)