In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Suche nach Datum

Zeige Ergebnisse 1-10 von 863.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufBD Venflon™ Pro Safety, BD Venflon™ Pro Safety Instaflash, Katheter Becton Dickinson13416156
13156850
13416222
13156896
13416216
13156904
13416185
13156933
13416191
13156956
13416179
13156910
13416162
13156927
07.05.2021
ChargenrückrufNilox midi®, 50 Weichkapseln NitroxolinCNP Pharma0732193110.05.2021
ChargenrückrufBricanyl® 0,5 mg, 10x1 ml Injektionslösung TerbutalinAstraZeneca0167651514.05.2021
HerstellerinformationVeklury®RemdesivirGilead Sciences18.05.2021
ChargenrückrufSertralin Stada® 100 mg, 50 Filmtabletten SertralinStadapharm0419172918.05.2021
Rote-Hand-BriefeAzacitidin 25 mg / ml, Pulver zur Herstellung einer InjektionssuspensionAzacitidin20.05.2021
HerstellerinformationBayotensin® akut, 5 mg / 1 ml, Lösung zum EinnehmenNitrendipinBayer Vital20.05.2021
ChargenrückrufRamipril-comp Puren 5 mg / 25 mg, 20 und 50 Tabletten, Ramipril-comp Puren 2,5 mg / 12,5 mg* alle Packungsgrößen Ramipril, HydrochlorothiazidPuren Pharma11357969
11357975
11357892
11357900
11357917
28.05.2021
Rückrufe allgemeinFluconazol AbZ 50 mg, 14 und 28 Hartkapseln, Fluconazol AbZ, 150 mg 1 Hartkapsel FluconazolAbZ Pharma04098757
04098792
04098800
28.05.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
LibmeldyCD34+-HSPC*Orchard Therapeutics1685410601.06.2021
Zeige Ergebnisse 1-10 von 116.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenOcaliva® Filmtabletten (▼, Obeticholsäure): Risiko einer Leberschädigung – Anwendung bei Patienten mit primärer biliärer Cholangitis und fortgeschrittener Zirrhose kontraindiziert 08.06.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Atropin-haltige Ausgangsstoffe zur Herstellung homöopathischer Rezepturen: Risiko einer Intoxikation 24.06.2021
Information der Institutionen und BehördenOnline-Nachricht: Die neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 30.06.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 14.07.2021
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 1. Halbjahr 2021 (PZ 1/2 bis 26) 05.08.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus – unerwünschte Wirkungen melden! 17.08.2021
Information der Institutionen und BehördenVersorgungsmangel für MPA (Medroxyprogesteronacetat) 250 mg bzw. 500 mg Hexal® Tabletten festgestellt 31.08.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Unangenehmer Geruch von Metoprololsuccinat AL 95 mg Retardtabletten: Risiko mangelnder Einnahmetreue 31.08.2021
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Neue Azido-Verunreinigung in Losartan-haltigen Arzneimitteln gefunden 17.09.2021
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 24.09.2021

Information der Institutionen und Behörden

AMK in eigener Sache: Aufruf zur Meldung von Arzneimittelrisiken!

Datum:
03.05.2022

AMK / ApothekerInnen haben bei der Ermittlung, Erkennung, Erfassung und Weitergabe sowie an der Vorbeugung von Arzneimittelrisiken laut ihrer Berufsordnungen aktiv mitzuwirken. Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und anderer Arzneimittelrisiken stellen einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Patientensicherheit dar und liefern wertvolle Daten, die helfen, Arzneimittelrisiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Um das Melden zu erleichtern, stellt die AMK entsprechende Berichtsformulare für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie für Qualitätsmängel (QM) bereit.

Nach einem stetigen Zuwachs der Melderate in den vergangenen Jahr(zehnt)en verzeichnete die AMK mit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 einen dramatischen Melderückgang, der bis heute anhält. Auch die Anzahl meldender Apotheken geht seither kontinuierlich zurück (1). Dies lässt vermuten, dass die Belastung der Pandemie das ohnehin bestehende Problem des sogenannten Underreportings im Spontanberichtswesen, wonach nur etwa fünf Prozent der auftretenden Nebenwirkungen tatsächlich berichtet werden, verschärft (2). Auch das BfArM bestätigt aktuell den Rückgang an Meldungen durch Angehörige der Heilberufe, bezogen auf nicht (Covid-19-)Impfstoff-assoziierte UAW, und beziffert die Reduktion seit Pandemiebeginn auf über 35 Prozent (3).

Die AMK nimmt dies zum Anlass, Apothekerinnen und Apotheker für das Melden von Arzneimittelrisiken zu sensibilisieren, auch um so die Position der Apotheke als primäre Anlaufstelle für Patienten bei Auftreten möglicher Arzneimittelrisiken zu festigen. Patienten sollten verstärkt und insbesondere proaktiv nach Nebenwirkungen befragt werden, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln auftreten können.

Grundsätzlich gilt, dass jedes Arzneimittelrisiko gemeldet werden sollte, wenn hierdurch Patientinnen und Patienten vor Schäden bewahrt werden können oder die Behandlung verbessert werden kann. Für die Verdachtsmeldung einer UAW bedarf es zudem weder eines Beweises der Kausalität noch einer Erklärung seitens der meldenden Apotheke. Die AMK weist an dieser Stelle darauf hin, dass für eine gültige Meldung einer Nebenwirkung bereits vier Angaben genügen: ein identifizierbarer Patient und Melder, ein verdächtigtes Arzneimittel und eine vermutete UAW.

Weitere Angaben sind natürlich vorteilhaft, vor allem solche, die für das verdächtigte Arzneimittel als Auslöser der UAW sprechen. Hierzu zählen konkrete Angaben zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Arzneimittelanwendung und beobachteter Nebenwirkung und ob sich die UAW nach dem Absetzen des Arzneimittels besserte bzw. nach Wiederansetzen erneut auftrat. Da die Symptome und Anzeichen einer UAW durch Grunderkrankungen sowie Begleit- und Dauermedikation (z. B. durch Interaktionen) mitbedingt sein könnten, rät die AMK auch diesbezüglich Angaben zu machen.

Auch sollten sowohl unerwartete, schwer verlaufende, als auch bereits bekannte, nicht schwerwiegende Nebenwirkungen berichtet werden. Von besonderem Interesse sind zudem UAW bei vulnerablen Gruppen, wie z. B. Patienten mit Multimedikation, Schwangere, Stillende und Kinder bzw. Risiken bei Arzneimitteln unter zusätzlicher Überwachung (▼) oder auch bei nicht verschreibungspflichtigen (OTC-)Arzneimitteln.
Weitere Informationen können dem AMK-Flyer „Für mehr Arzneimittelsicherheit“ auf der Website der AMK entnommen werden. Fragen zum Thema beantwortet die Geschäftsstelle der AMK auch gern persönlich. /


Quellen
1)    AMK. AMK in Zahlen 2021. Pharm. Ztg. 2022;167(11):71.
2)    Hazell L, Shakir SAW. Under-reporting of adverse drug reactions: a systematic review. Drug Saf. 2006;29(5):385–396.
3)    Kommas E et al. Nebenwirkungsmeldungen in Deutschland: Aktuelles und Hintergründe. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit. 2022;(1):22-28.