In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationAmoxihexal® 500 mgHexal0312651723.08.2022
HerstellerinformationVisudyneVerteporfinCheplapharm Arzneimittel23.08.2022
ChargenrückrufMetoprolol – 1 A Pharma® Succ 23,75 mgMetoprolol1 A Pharma17163278
17163290
24.08.2022
ChargenrückrufChlorhexidindiacetatCaesar & Loretz02195172
02195189
02195195
25.08.2022
HerstellerinformationFluorouracil Accord 50 mg / mlFluorouracilAccord Healthcare29.08.2022
ChargenrückrufArilin®MetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0258787729.08.2022
HerstellerinformationGentamicinsulfatFagron17419281
08562401
00451576
30.08.2022
ChargenrückrufLinoladiol® H NEstradiol, PrednisolonDr. August Wolff Arzneimittel0365619001.09.2022
ChargenrückrufTrevictaPaliperidonaxicorp Pharma1392202001.09.2022
ChargenrückrufEnbrelEtanerceptaxicorp Pharma B.V.09334518
09708781
01.09.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Sekundäre Knochenmarkaplasie aufgrund eines Medikationsfehlers: Einnahme von Cecenu® (Lomustin) anstelle von CEC® (Cefaclor)02.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Appell an Ärzte und Apotheker zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel bis Ende April 2022

Datum:
03.03.2022

AMK / Das BfArM ergänzt die Informationen zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln.

Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) appelliert anlässlich einer Sondersitzung am 2. März 2022 nochmals an Ärzte und Ärztinnen ebenso wie an Apotheker und Apothekerinnen, den Empfehlungen zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe von kleinen Packungsgrößen (30 Tabletten) anstatt der üblichen 100 Tabletten zu folgen. Nur so kann eine Versorgung aller Patientinnen und Patienten bis Mai 2022 gelingen.

Die Verordnung von Großpackungen (N3) für einzelne Patientinnen und Patienten in den kommenden Wochen kann hingegen dazu führen, dass die verfügbaren Arzneimittel bereits vor dem ersten Mai ungleichmäßig verteilt sein werden. Aufgrund der zugesicherten Lieferungen ist davon auszugehen, dass sich die Versorgungslage ab Mai 2022 deutlich entspannen wird.

Auf der Grundlage der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 AMG wurden von den Landesbehörden mittlerweile Importe für mehr als 5 Mio. Tabletten Tamoxifen-haltiger Arzneimittel, bezogen auf die Stärke 20 mg, gestattet. Diese sind bereits im Markt angekommen bzw. werden bis zum 15. März 2022 in den Verkehr gebracht werden. Spätestens im Mai 2022 werden nach derzeitiger Planung weitere 20 Mio. Tabletten in der Stärke 20 mg in den Verkehr gebracht werden.

Eine graphische Darstellung der prognostizierten Verfügbarkeit Tamoxifen-haltiger Arzneimittel durch Importe bis Ende April 2022 ist auf der BfArM-Website abrufbar; ebenso die aktuellsten Informationen zu den importierten Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln, wie Produktnamen und Angaben zu Packungsgröße, Stärke (mg), Chargennummer und PZN.

Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. /


Quellen
BfArM; Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von tamoxifenhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Tamoxifen (Zugriff am 3. März 2022)