In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufMowiberon, 20, 50, 100 und 150 Kapseln Rodisma-Med Pharma03355330
03355413
03355436
04637674
27.09.2021
Herstellerinformation27.09.2021
Herstellerinformation27.09.2021
HerstellerinformationVincristin-TEVA®VincristinTEVA29.09.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Bimzelx®Bimekizumab UCB Pharma17177493
17252817
17177501
17177470
17177487
01.10.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vazkepa®Icosapent-Ethyl Amarin1692485801.10.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Bylvay®Odevixibat Albireo1738310
17383117
17383146
01.10.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ryeqo®Relugolix Gedeon Richter17367897
17367928
01.10.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Voxzogo®VosoritidBiomarin17525971
17525994
17526019
01.10.2021
Rote-Hand-BriefeCHAMPIX®VareniclinPfizer 01.10.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Vindesin-haltigen Arzneimitteln: Fachgesellschaften empfehlen bei akuter lymphatischer Leukämie und Burkitt-Leukämie eine Überbrückung mit Vincristin13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung13.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
26.01.2022

AMK / Am 25. Januar 2022 fand die 85. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) per Videokonferenz statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von 13 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Hier werden einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt. Über die Anträge zur Änderung der Verschreibungspflicht wurde wie folgt abgestimmt:

Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil in einer Dosis von 50 mg und einer maximalen Packungsgröße von 200 mg in der Indikation „erektile Dysfunktion bei erwachsenen Männern" wurde einstimmig abgelehnt.

Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Ipratropiumbromid und seinen Estern in einer Konzentration bis zu 0,06 % in Zubereitungen zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen in Kombination mit Xylometazolin in einer Konzentration bis zu 0,05 % wurde mehrheitlich abgelehnt. /

Quellen
BfArM; 85. Sitzung (25. Januar 2022 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 25. Januar 2022)