AMK / Der Zulassungsinhaber Substipharm, Paris, informiert in
Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken und BfArM über eine
eingeschränkte Anwendung von Mitem® (Mitomycin) 20 mg, Pulver zur
Herstellung einer Injektions- bzw. Infusionslösung oder Pulver und
Lösungsmittel zur Herstellung einer Lösung zur intravesikalen Anwendung,
dass bis auf weiteres nicht mehr intravenös verabreicht werden darf.
Das zytostatische Antibiotikum wird auch bei metastasierten Tumoren intravenös angewandt.
Im Rahmen der fortlaufenden Stabilitätsprüfungen wurden an zwei Chargen
zum Zeitpunkt 12 Monate eine Abweichung von der Spezifikation
festgestellt. Diese herstellungsbedingten Abweichungen konnten bisher
auch bei weiteren Chargen nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund
eines möglichen Arzneimittelrisikos erfolgt eine Anwendungseinschränkung
bei der intravenösen Gabe. Alle Indikationen der intravenösen Gabe sind
somit von dieser Einschränkung betroffen. Bei der intravesikalen
Anwendung besteht nach derzeitiger Einschätzung kein Risiko für
Patienten. Weitere Informationen können dem Roten-Hand-Brief entnommen werden.
Die AMK erinnert ApothekerInnen daran, Nebenwirkungen unter der Anwendung von Mitem® 20 mg der Geschäftsstelle zu melden. /
Quellen
Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Rote-Hand-Brief zu Mitem® 20 mg (Mytomycin). (16.September 2021)