In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
ReblozylLuspaterceptCelgene16166990
16167009
02.09.2020
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungs- und Apothekenpflicht 29.10.2020
Information der Institutionen und BehördenInformationen der Institutionen und Behörden: AMK: Innohep® (Tinzaparin-Natrium): Neue Arzneimittelnamen zur Vermeidung von Medikationsfehlern 14.10.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Foster®, Inuvair® und Trimbow® mit Dosiszählwerk: Risiko für verschlechterte Symptomkontrolle durch verstopfte Düsen 13.10.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Engpässe von Grippeimpfstoffen online melden 12.10.2020
Information der Institutionen und BehördenOnline-Nachricht: Die neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 30.09.2020

Information der Institutionen und Behörden

Versorgungsmangel für MPA (Medroxyprogesteronacetat) 250 mg bzw. 500 mg Hexal® Tabletten festgestellt

Produkt:
MPA 250 mg Hexal® und MPA 500 mg Hexal® Tabletten
Wirkstoff:
Medroxyprogesteronacetat
Datum:
31.08.2021

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Medroxyprogesteronacetat-haltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Patientinnen mit bestimmten hormonabhängigen Tumoren (1). Es handelt sich um die Arzneimittel MPA 250 mg Hexal® und MPA 500 mg Hexal® Tabletten (2).

Das Gestagen ist ein unverzichtbares Arzneimittel bei der Behandlung bestimmter hormonabhängiger Tumore. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht in Deutschland nicht zur Verfügung. Die Ursache für den Engpass sind Produktionsprobleme, die der erhöhten Nachfrage nicht entsprechen können.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG im Einzelfall gestatten, um eine Behandlung mit Arzneimitteln zu ermöglichen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre Behörde wenden.

Das Ende der Lieferengpasssituation wird derzeit für Mai 2022 prognostiziert (3).

Die AMK bittet um Informationen, wenn im Apothekenalltag für Patienten eine versorgungskritische Situation mit Arzneimitteln festgestellt wird. /

Quellen
1)    BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 23. August 2021 (BAnz AT 27.08.2021 B10). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 30. August 2021)
2)    ABDA-Datenbank (Zugriff am 30. August 2021)
3)    PharmNet.Bund; Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen. www.bfarm.de → Lieferengpass-Datenbank (Zugriff am 30. August 2021)