In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationMetalyse®TenecteplaseBoehringer Ingelheim Pharma30.09.2022
HerstellerinformationMetalyse®TenecteplaseBoehringer Ingelheim Pharma 30.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Scemblix®AsciminibNovartis17582727
17582710
17582762
17582733
01.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kapruvia®DifelikefalinVifor Pharma1809860801.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vabysmo®FaricimabRoche17538376
17613669
01.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kerendia®FinerenonBayer16807354
16807360
16807437
16807377
16807383
16807408
16807414
16807420
01.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zokinvy®LonafarnibEigerbio Europe17852718
17852724
01.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Xenpozyme®Olipudase alfaSanofi Genzyme17890831
17890860
01.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Nexpovio®SelinexorStemline18093522
18093479
18093485
18093491
01.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Amvuttra®VutrisiranAlnylam Pharmaceuticals1811100701.10.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aktuelle Entwicklungen zur Fälschung von Ozempic® (Semaglutid): die Empfehlung an Apotheken zur Öffnung jeder Packung zwecks Prüfung auf Fälschungsmerkmale entfällt15.02.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Natriumperchlorat-haltige Arzneimittel festgestellt27.02.2024
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202327.02.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM/Bezirksregierung Köln: Gestattung gemäß § 79 Abs. 5 AMG für Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen, als Fertigarzneimittel ohne Zulassung19.03.2024
Information der Institutionen und BehördenPEI: Appell, die Bestellung saisonaler Grippeimpfstoffe gemäß Bedarfsplanung bis 31. März 2024 abzuschließen19.03.2024
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synapse Labs Pvt. Ltd, Indien, durchgeführt wurden - Update 25.03.2024
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Sekundäre Knochenmarkaplasie aufgrund eines Medikationsfehlers: Einnahme von Cecenu® (Lomustin) anstelle von CEC® (Cefaclor)02.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
14.07.2021

AMK / Am 13. Juli 2021 fand die 84. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) per Videokonferenz statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von 13 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Hier werden einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt. Über die Anträge zur Änderung der Verschreibungspflicht wurde wie folgt abgestimmt:

  1. Der Antrag, kombinierte Zubereitungen aus Ibuprofen und Paracetamol zur oralen Anwendung – mit bestimmten Beschränkungen – aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wurde mehrheitlich angenommen.
  2. Die Empfehlung, das nicht-opioide Antitussivum Levodropropizin zur oralen Anwendung – mit bestimmten Beschränkungen – aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wurde einstimmig angenommen.
  3. Der Antrag, Dexibuprofen, das rechtsdrehende und pharmakologisch aktive Enantiomer von Ibuprofen, zur oralen Anwendung – mit bestimmten Beschränkungen – aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wurde mehrheitlich angenommen.
  4. Einstimmig empfohlen wurde die Auflösung der Sammelposition „Schilddrüsenwirkstoffe“ in die Einzelpositionen Levothyroxin, Liothyronin, Tiratricol, Kaliumperchlorat, Natriumperchlorat, Diiodtyrosin und Dibromtyrosin.


Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, können die Änderungen der AMVV voraussichtlich frühestens zum 1. Januar 2022 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. /

Quellen
BfArM; 84. Sitzung (13. Juli 2021 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 14. Juli 2021)