In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAmbroxol InhalatAmbroxol Penta Arzneimittel03560550
03560863
18.08.2023
Chargenrückruf18.08.2023
ChargenrückrufSitagliptin / Metforminhydrochlorid Mylan 50 mg / 850 mgSitagliptin / Metforminhydrochlorid MylanViatris Healthcare1798707417.08.2023
ChargenrückrufDNCG iso CromoglicinsäurePenta Arzneimittel00633863
00633840
17.08.2023
Chargenrückruf Mydriaticum Stulln® Augentropfen und Ofloxacin Stulln® UD AugentropfenPharma Stulln14300993
14301047
09099916
10079095
10079103
04647856
01875775
09924042
09924059
17.08.2023
ChargenrückrufItraconazol AbZ 100 mg HartkapselnItraconazolAbZ-Pharma01012382
01012399
16.08.2023
ChargenrückrufItraconazol-ratiopharm® 100 mg HartkapselnItraconazolratiopharm00786124
00786130
00786147
00786615
16.08.2023
Rote-Hand-BriefeTakeda15.08.2023
HerstellerinformationOctenidentOctenidinSchülke & Mayr14.08.2023
ChargenrückrufSemintraTelmisartanBoehringer Ingelheim Vetmedica1682201714.08.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Anwendungseinschränkungen für Fosfomycin-haltige Antibiotika 06.07.2020

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungs- und Apothekenpflicht

Datum:
29.10.2020

AMK / Am 28. Oktober 2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (1). Der Bundesrat hatte dem Entwurf am 21. Oktober 2020 zugestimmt. Die AMK berichtete bereits über die zugrundeliegenden Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (2).

Die Verschreibungs- und Apothekenpflicht wurde wie folgt geändert:

In § 2 AMVV wird Absatz 3a eingefügt: Auf einer Verordnung über intranasale Esketamin-haltige Arzneimittel muss vermerkt sein, dass die Abgabe nicht an den Patienten erfolgen darf. ApothekerInnen dürfen einen fehlenden Vermerk nachtragen, die Bedingungen hierzu führt der entsprechende Absatz der Verordnung aus.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • „Sumatriptan“ wird für den Fall der „akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Altersbeschränkung „von 18 bis 65 Jahren“ in der Ausnahme von der Verschreibungspflicht für die Positionen „Almotriptan“ und „Naratriptan“ entfällt.
  • In der Position „Ibuprofen“ wird die Ausnahme von der Verschreibungspflicht oral anzuwendender flüssiger Zubereitungen für Erwachsene und Kinder von „ab 6 Monaten“ auf „ab 3 Monaten“ geändert.
  • Die Positionen „Phenylephrin“, „Fluorescein“ und „Lithium“ werden ergänzt bzw. neu gefasst.
  • Die Position „Carzinophilin“ wird redaktionell geändert.
  • Die Positionen „Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid – zur Anwendung bei der Katze –“, „Zubereitung aus Imidacloprid und Permethrin – zur Anwendung bei Hunden –“ sowie „Zubereitung aus Methopren und Fipronil – zur Anwendung bei Hunden und Katzen –“ werden gestrichen.
  • 16 Positionen werden neu der Verschreibungspflicht unterstellt, darunter „Lactulose – zur Anwendung bei Hunden und Katzen –“ und „Natriumthiosulfat – als Antidot –“.

Die Anlage 1a der AMVerkRV weist Stoffe und Zubereitungen von Stoffen aus, die weder der Verschreibungs- noch der Apothekenpflicht unterliegen. In diese wird die Position „Oxalsäuredihydratlösung 4,4 Prozent in Kombination mit Ameisensäure 0,5 Prozent – zur Behandlung der Varroatose der Bienen –“ neu aufgenommen.

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Veränderung zum 1. November 2020 in Kraft. /

Quellen
1) Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 48, 28. Oktober 2020, Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel., Seite 2260-2262
2) AMK; Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht. Pharm. Ztg. 2020 Nr. 5, Seite 118.