In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufDuloxetin GlenmarkDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132337314.03.2024
Herstellerinformation13.03.2024
HerstellerinformationMicro Labs12.03.2024
Herstellerinformation12.03.2024
Herstellerinformation11.03.2024
ChargenrückrufHeparin axicur® 60.000 I.E. Salbe, 100 gHeparinaxicorp Pharma1405227111.03.2024
ChargenrückrufOncofolic®Folinsäuremedac0437389611.03.2024
ChargenrückrufSemintra®TelmisartanBoehringer Ingelheim Vetmedica1011401207.03.2024
Chargenrückrufmedac0273646106.03.2024
Herstellerinformation05.03.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht12.07.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln - Update10.07.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpass von Typhim Vi® (Typhus-Polysaccharid-Impfstoff): Freigabe einer Charge in englisch-französisch-spanischer Aufmachung für den deutschen Markt04.07.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Calciumfolinat-haltiger Parenteralia: Einschränkung der Distributionswege und eine kontingentierte Abgabe angeordnet - Update26.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Jinarc® (▼, Tolvaptan) 15 mg und 45 mg: Gestattung des Inverkehrbringens mit nicht zulassungskonformer Gebrauchsinformation21.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin) festgestellt20.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Norvir® (Ritonavir) 100 mg, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen in englischer Aufmachung19.06.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Neues Video: Wie Arzneimittelrisiken an die AMK gemeldet werden können30.05.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Metalcaptase® (Penicillamin) 300 mg: Gestattung des Inverkehrbringens mit einem nicht freigabespezifikationskonformen Ergebnis09.05.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Antibiotika-haltige Säfte für Kinder festgestellt25.04.2023

Information der Institutionen und Behörden

Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung von Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung in Kraft getreten

Datum:
14.07.2020

AMK / Am 9. Juli 2020 ist die Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung, ITS-ABV) in Kraft getreten (siehe auch unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachung“ in der Pharm. Ztg. Nr. 29, Seite 59).

Um Engpasssituationen bei Auftreten weiterer Infektionswellen der SARS-CoV-2-Pandemie oder beim Auftreten von COVID-19-Hotspots zu vermeiden, werden Krankenhausapotheken sowie krankenhausversorgende Apotheken dazu verpflichtet, spätestens ab dem 31. Oktober 2020 die Menge der vorrätig zu haltenden parenteral anzuwendenden Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung von einem durchschnittlichen Bedarf von derzeit zwei auf drei Wochen zu erhöhen.

Die Verordnung gilt für Arzneimittel mit den folgenden Wirkstoffen: Adrenalin, Amiodaron, Argatroban, Clonidin, Esmolol, Heparin, Meropenem, Midazolam, Morphin, Noradrenalin, Novaminsulfon, Piperazillin/Tazobactam, Propofol und Sufentanil. Die individuelle Verpflichtung zur Bevorratung beschränkt sich dabei auf jene Arzneimittel, die dem Bedarf des jeweiligen versorgten Krankenhauses entsprechen.

Die Verordnung wird mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder spätestens am 31. März 2021 außer Kraft treten. /

Quellen
1) BMG; Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung – ITSABV) vom 7. Juli 2020. (BAnz AT 08.07.2020 V1) www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 13. Juli 2020)