In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ontozry®CenobamatArvelle Therapeutics Netherlands B.V.17259305
17259311
17259328
17259334
17259340
17259357
17259363
17259386
17259400
17259417
17259423
17259452
01.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Jemperli®DostarlimabGSK1690223601.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ponvory®Ponesimod Janssen1724229101.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Recarbrio®RelebactamMSD1683637301.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Veklury® Remdesivir Gilead1675614801.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Elzonris®Tagraxofusp Stemline Therapeutics1678106301.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Enspryng®SatralizumabRoche15638300
16666161
16204696
01.07.2021
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Adtralza®TralokinumabLeo Pharma17394718
17394724
17394747
01.07.2021
ChargenrückrufChampix 0,5 mg und 1 mg, „EurimPharm”, 53 FilmtablettenVareniclinEurimPharm Arzneimittel1105460205.07.2021
ChargenrückrufLeflunomid medac 15 mg, 100 Filmtabletten Leflunomid medac0502591506.07.2021
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Sekundäre Knochenmarkaplasie aufgrund eines Medikationsfehlers: Einnahme von Cecenu® (Lomustin) anstelle von CEC® (Cefaclor)02.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln

Datum:
07.07.2020

AMK / Die am 3. April 2020 durch das BfArM bekanntgegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln wurden aufgehoben (1).
Das BfArM hatte im April darüber informiert, dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel ambulant nur unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden sollten; zudem wurde eine Mengenbeschränkung je Verordnung festgelegt (2).
Nach Überprüfung aller dem BfArM vorliegenden Informationen, kommt das Bundesinstitut zu dem Schluss, dass sich die Versorgungslage stabilisiert hat. Nach Einschätzung des BfArM ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Menge an Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar ist. /

Quellen
1)    BfArM; Hydroxychloroquin – Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in den zugelassenen Indikationen. www.bfarm.de → Coronavirus SARS-CoV-2 (Zugriff am 7. Juli 2020)
2)    AMK; BfArM: Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln durch Verordnung unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen. Pharm. Ztg. 2020 (165) 15: 86.