AMK / In Abstimmung mit dem BfArM informieren die Zulassungsinhaber
Modafinil-haltiger Arzneimittel mittels Rote-Hand-Brief über das
mögliche Risiko schwerer angeborener Fehlbildungen bei der Anwendung von
Modafinil während einer Schwangerschaft. Das zentral wirksame
Sympathomimetikum wird zur Behandlung bei Erwachsenen mit exzessiver
Schläfrigkeit bei Narkolepsie mit oder ohne Kataplexie angewandt.
Spontanmeldungen
und Berichte aus einem Schwangerschaftsregister lassen auf einen
möglichen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Modafinil
während der Schwangerschaft und schwerer angeborener Fehlbildungen
schließen. Dabei wurde kein spezifisches Fehlbildungsmuster
festgestellt.
Das Psychostimulanz sollte während einer
Schwangerschaft nicht angewandt werden, stattdessen sollten
nicht-pharmakologische Behandlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen
werden. Des Weiteren sollten während der Therapie
schwangerschaftsverhütende Maßnahmen ergriffen werden. Da Modafinil die
Wirksamkeit von oralen Kontrazeptiva beeinträchtigt, sollten
Patientinnen auf eine alternative oder zusätzliche sichere
Verhütungsmethode zurückgreifen. Mit Modafinil behandelte Patientinnen
im gebärfähigem Alter sollten die Risiken kennen und verstanden haben.
Die
neuen Erkenntnisse und Hinweise werden kurzfristig in die Fach- und
Gebrauchsinformationen aufgenommen. Nähere Informationen sind dem
Rote-Hand-Brief zu entnehmen.
Die
AMK bittet darum, Patientinnen angemessen zu informieren und
unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei der Anwendung von
Modafinil-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu
melden. /
Quellen
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. an AMK (E-Mail-Korrespondenz); DHPC Modafinil. (9. Mai 2019)