In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinMorphin HexalMorphinsulfatHexal04363840
04363892
04363900
03646530
03646576
03646501
03646518
03646524
18.11.2022
Rückrufe allgemeinMorph-1A PharmaMorphinsulfat1 A Pharma13573499
11372242
11372265
11372294
18.11.2022
ChargenrückrufTobramycin B. Braun 3 mg / ml InfusionslösungB. Braun Melsungen0683479818.11.2022
HerstellerinformationSpikevaxModerna Biotech Spain, S.L.18.11.2022
ChargenrückrufRapiSom®Doxylaminneuraxpharm Arzneimittel17444907
17444936
15.11.2022
Rote-Hand-BriefeXalkori®CrizotinibPfizer Pharma11.11.2022
Rote-Hand-BriefeChlormadinon- und Nomegestrol-haltigen Arzneimittel09.11.2022
ChargenrückrufNimodipin Carinopharm 10 mg / 50 ml InfusionslösungNimodipin1416907909.11.2022
HerstellerinformationAbraxane® Paclitaxel-Humanserumalbumin-gebundene NanopartikelBristol-Myers SquibbaA08.11.2022
ChargenrückrufBroncho Vaxom f. Erwachsene, „Emra-Med“Emra-Med Arzneimittel0876012407.11.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBimatoprost-haltige Augentropfen (Lumigan, Ganfort): Aufnahme weiterer Nebenwirkungen in die Produktinformationen02.02.2016
Information der Institutionen und BehördenAmbroxol und Bromhexin: Aufnahme allergischer Hautreaktionen in die Produktinformationen28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201512.01.2016
Information der Institutionen und BehördenÄnderung der BtMVV zum 21. November 2015: geänderte Verschreibungs­höchstmengen08.12.2015
Information der Institutionen und BehördenAnwendungsbeschränkungen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln empfohlen01.12.2015
Information der Institutionen und BehördenPlegridy (Peginterferon beta-1a): Applikation mittels Fertigpen häufig nicht möglich24.11.2015
Information der Institutionen und BehördenPatientenindividuell hergestelltes Fentanyl-Nasenspray: Look-alike bei Sprühköpfen24.11.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: EU-Kommission beschließt Ruhen der Zulassung für Inductos 1,5 mg/ml (Dibotermin alfa)24.11.2015
Information der Institutionen und Behörden AMK-NACHRICHTEN 17. November 2015 Woche 47/2015 Informationen der Institutionen und Behörden PEI veröffentlicht Übersicht bestehender Lieferengpässe von Impfstoffen17.11.2015

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Estramon conti® – Risiko von Minderwirkung, Hautirritation und mangelnder Klebkraft bei Verwechslung des Wirkstoffpflasters mit dem hautfarbenen Trockenmittel

Hersteller:
Hexal
Produkt:
Estramon conti®
Wirkstoff:
Norethisteron, Estradiol
Datum:
26.02.2019

AMK / Das zur Hormonsubstitution bei Estrogenmangelsymptomen nach der Menopause indizierte Estradiol- und Norethisteron-haltige Matrixpflaster von Estramon conti® befindet sich lose in einem Sachet, an dessen Innenwand ein Trockenmittel aus Polypropylen mittels Klebefolie aufgebracht ist. Durch seine Feuchtigkeits- und Sauerstoff-absorbierenden Eigenschaften gewährleistet das Trockenmittel die Stabilität des Wirkstoffpflasters.

Im Gegensatz zum quadratischen, hautfarbenen, ca. 1 mm dicken Trockenmittel-Pad ist das transparente Wirkstoffpflaster hingegen nur schwer erkennbar, zumal beide Bestandteile des Sachets nicht beschriftet sind (siehe Abbildung).

Seit 2013 wurden der AMK insgesamt 34 Verdachtsfälle aus Apotheken zu beiden verfügbaren Stärken von Estramon conti® gemeldet. Insgesamt 18-mal wurde die unzureichende Klebkraft bemängelt und in mindestens sieben Fällen eine Minderwirkung berichtet. Bei zwei Meldungen wurde die versehentliche Anwendung des Trockenmittels erkannt und dokumentiert. Eine Anwenderin war deutschsprachig; die andere eine etwa 53-Jährige mit Erstverordnung, welche die Packungsbeilage jedoch nicht gelesen hatte; Angaben über ihre Sprachkenntnisse wurden nicht berichtet. Bei dieser verursachte das Trockenmittel zusätzlich zur Minderwirkung eine Hautrötung an der Klebestelle, die erst nach mehr als 3 Monaten wieder verschwand.

Die AMK beauftragte daraufhin das Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker e.V. (ZL e.V.) eine Originalpackung Estramon conti® zu untersuchen. Das ZL stellte fest, dass nur nach vollständiger Öffnung des Sachets das Trockenmittel samt der Klebefolie abgezogen werden kann und die Klebkraft, mittels Scherkraftprüfgerät bestimmt, im Vergleich zum Matrixpflaster reduziert aber vorhanden ist. Weder der Umkarton noch das Sachet weisen Anwenderinnen auf das Trockenmittel hin. Ein kurzer Hinweis findet sich in der Gebrauchsinformation (Stand April 2016). In der beigelegten farbigen Broschüre, die als Reaktion des Zulassungsinhabers auf bekannt gewordene Verwechslungsfälle jüngst umgestaltet wurde, wird nun verstärkt über beiliegende Trockenmittel informiert und darauf hingewiesen, dass dieses „nicht auf die Haut aufgebracht werden“ darf.

In der Zusammenschau der Fälle verhindert die Aufmachung des Arzneimittels aus Sicht der AMK den oben genannten Anwendungsfehler und die daraus folgenden Risiken nur unzureichend. Laut Information des Zulassungsinhabers wurden Stabilitätsstudien mit einem neuen Trockenmittel erfolgreich beendet. Mit der Umsetzung sei in diesem Jahr zu rechnen. Alte Produkte würden jedoch weiter vertrieben. Aufgrund der Haltbarkeit der im Markt befindlichen Bestandsware ist aus Sicht der AMK bis mindestens Ende 2020 mit weiteren Vorfällen zu rechnen.

Daher bittet die AMK ApothekerInnen bei der Abgabe von Estramon conti®, insbesondere Frauen mit Erstverordnung, auf die möglichen Risiken durch die unbeabsichtigte Anwendung des Trockenmittels vorsichtshalber hinzuweisen. Beanstandungen hinsichtlich mangelnder Klebkraft der Pflaster sind bitte kritisch bezüglich einer möglichen Verwechslung mit dem Trockenmittel sowie möglicher unerwünschter Hautreaktionen an der Klebestelle zu verfolgen. Bitte melden Sie Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken aufgrund von Anwendungsfehlern bei transdermalen therapeutischen Systemen unter www.arzneimittelkommission.de der AMK. /

Quelle
Hexal AG; ESTRAMON conti® 30/95 Mikrogramm/24 h und ESTRAMON conti® 40/130 Mikrogramm/24 h Transdermales Pflaster, Gebrauchsinformation (Stand: Januar 2014 und April 2016)