In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Filsuvez®BirkenrindenextraktAmryt Pharmaceuticals DAC1819085701.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyvgart®Efgartigimod alfaArgenx1799128801.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyepti®EptinezumabLundbeck1800438101.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Breyanzi®Lisocabtagen maraleucelBristol-Myers-Squibb1731281501.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Roctavian®Valoctocogen RoxaparvovecBiomarin1614265301.09.2022
HerstellerinformationGentamicinsulfatFagron17419281
08562401
00451576
30.08.2022
HerstellerinformationFluorouracil Accord 50 mg / mlFluorouracilAccord Healthcare29.08.2022
ChargenrückrufArilin®MetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0258787729.08.2022
ChargenrückrufChlorhexidindiacetatCaesar & Loretz02195172
02195189
02195195
25.08.2022
ChargenrückrufMetoprolol – 1 A Pharma® Succ 23,75 mgMetoprolol1 A Pharma17163278
17163290
24.08.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenNotfallkontrazeptivum ellaOne: Verschreibungspflicht von EU-Kommission aufgehoben13.01.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201406.01.2015
Information der Institutionen und Behörden28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM ordnet Ruhen der Zulassung diverser Generika an16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM aktualisiert täglich Liste betroffener Generika16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenFDA: DRESS-Syndrom unter Ziprasidon-haltigen Arzneimitteln16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Arzneimittelstudien aus Indien: BfArM suspendiert Zulassungen09.12.2014
Information der Institutionen und BehördenIvabradin (Procoralan): Neue Empfehlungen zur Sicherheit und Anwendung02.12.2014

Information der Institutionen und Behörden

Einsendungen an die AMK im Zusammenhang mit Qualitätsmangel-Meldungen

Datum:
03.02.2015
AMK / Im Jahr 2014 erhielt die AMK aus Apotheken über 2900 Einsendungen im Zusammenhang mit Qualitätsmangel-Meldungen. Jedoch sind leider nicht alle in der Geschäftsstelle der AMK eingehenden Sendungen dazu geeignet, eine weitere Untersuchung des bemängelten Zustandes zuzulassen und gegebenenfalls einen Qualitätsmangel nachzuweisen. Daher möchten wir Ihnen einige Hinweise dazu geben, wann und wie ein Muster eingesendet werden sollte. Einsenden in welchen Fällen? Für die Patientensicherheit von besonderem Interesse sind sogenannte Chargenfehler, also Qualitätsmängel von Arzneimitteln oder Ausgangsstoffen, die vom Hersteller verursacht sind. Liegt der Verdacht auf einen Chargenfehler vor, sollten Sie eine Einsendung an die AMK vornehmen (1). Unerwünschte Wirkungen können nur äußerst selten auf einen Qualitätsmangel des betreffenden Produktes zurückgeführt werden. Einsendungen dieser Produkte sollten daher kritisch überdacht werden und nur bei Verdacht auf einen Qualitätsmangel erfolgen (2). Alternativ zum postalischen Versand des Musters, kann bei offensichtlichen Mängeln, wie bei Deklarationsfehlern, Bildmaterial an amk@arzneimittelkommission.de eingesendet werden. Senden Sie bitte ausreichend Untersuchungsmaterial ein: mindestens 10 Tabletten, Kapseln oder ähnliches; von Drogen mindestens 100 g, möglichst im Originalgefäß (3). Falls Ihnen weniger Untersuchungsmaterial vorliegt und wenn Unsicherheit besteht, inwieweit das Einsenden des Reklamationsmusters zur Klärung der Beanstandung hilfreich ist, halten Sie bitte Rücksprache mit der AMK. Da die AMK-Geschäftsstelle die Erlaubnis für den Verkehr mit Betäubungsmitteln nach § 3 BtMG hat, können auch Betäubungsmittel eingesendet werden. Hierbei kann es notwendig sein, ein BtM-Abgabebelegverfahren anzuwenden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Einsendung von BtM an die AMK (4). Bitte sehen Sie von einem Versand an die AMK-Geschäftsstelle ab, wenn teilweise ausgelaufene Gefäße nicht vor weiterem Auslaufen zu sichern sind. Einsenden in welcher Form? Es sollte immer gewährleistet sein, dass unsere Mitarbeiter-/innen nicht unmittelbar bei Öffnung Ihrer Einsendung mit dem Reklamationsmuster in Kontakt kommen. Das Muster muss so verpackt sein, dass sich unsere Mitarbeiter-/innen beim Auspacken nicht verletzen oder schaden. Bitte senden Sie bereits angewendete Kanülen-tragende Muster nur mit Kanüle ein, wenn diese für den Qualitätsmangel von Bedeutung zu sein scheint. Ansonsten nehmen Sie die Kanüle zum Schutz unserer Mitarbeiter-/innen bitte vor dem Versand ab. Alle Einsendungen, jedoch besonders CMR-Stoffe, wie Zytostatika, sind stets bruch- und stoßgesichert zu verpacken. CMR-Stoffe sind durch einen Hinweis im Inneren der Verpackung als solche deutlich zu kennzeichnen (5). Ebenfalls deutlich zu kennzeichnen sind potenziell infektiöse Materialien, zum Beispiel mit dem gelb-schwarzen Bio-Hazard-Symbol. Um einen Qualitätsmangel nachvollziehbar zu erhalten, aber auch aus Gründen der Erstattung, kann es in Einzelfällen bei kühl zu lagernden Arzneimitteln nötig sein, einen Kurierdienst zu beauftragen, der einen gekühlten Transport anbietet. Bitte halten Sie in einem solchen Fall Rücksprache mit der AMK-Geschäftsstelle. Bitte legen Sie der Brief- oder Paketsendung den ausgefüllten Berichtsbogen bei und frankieren Sie stets, da sonst ein Nachporto von 15 Euro zu zahlen ist. Bitte beachten Sie die aktuelle Anschrift der AMK in Berlin. / Quellen 1. Pfeil D., Pieck J., Blume H.; Apothekenbetriebsordnung, Kommentar, 9. Erg.-Lief. 2012, § 21,Rn. 65 2. AMK-Nachricht; In eigener Sache. Pharm. Ztg. 2006, (151) 46:7 3. AMK-Nachricht; Tabletten: Bruchfestigkeit, Gleichförmigkeit der Masse und des Gehalts. Pharm. Ztg. 2007, (152) 36:110 4. AMK-Nachricht; Betäubungsmittelverkehrserlaubnis für AMK erteilt: Hinweise beim Einsenden von Betäubungsmittel-haltigen Reklamationsmustern an die AMK. Pharm. Ztg. 2014, (159) 18:81 sowie unter: www.arzneimittelkommission.de, Mitgliederbereich, Hinweise und Materialien für Apotheken, aktuelle Hinweise für die Praxis 5. AMK-Nachricht; Sicherheitshinweise für Zytostatika-Einsendungen an die AMK. Pharm. Ztg. 2009, (154) 7:125