In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2831-2840 von 2894.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufCipralex 10 mg / ml »EurimPharm«, 28 ml, Tropfen zum Einnehmen, Ch.-B.: 2368404, 2376974EscitalopramEurimPharm Arzneimittel0020403311.11.2014
ChargenrückrufNitrolingual Pumpspray, 14,2 g, Spray, Ch.-B.: 226654, 229200GlyceroltrinitratG. Pohl-Boskamp0112320711.11.2014
ChargenrückrufProset Omnifix-Spritzen Set 10 ml LL, 1 x 25 Stück, SpritzenB.Braun Melsungen0483586511.11.2014
ChargenrückrufDiclac 25, 40 Stück, Tabletten magensaftresistent, Ch.-B.: CH8881DiclofenacHexal0468200204.11.2014
ChargenrückrufPhenprocoumon acis 3 mg, 100 Stück, Tabletten, Ch.-B.: 140309Phenprocoumonacis Arzneimittel1026954204.11.2014
ChargenrückrufDiclo 25 1 A Pharma, 100 Stück, Tabletten magensaftresistent, Ch.-B.: CL4036, CF6196Diclofenac1 A Pharma0853364104.11.2014
ChargenrückrufZovirax »ACA Müller«, 4,5 g, Augensalbe, Ch.-B.: 3L942AciclovirACA Müller ADAG Pharma0887680304.11.2014
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zydelig®IdelalisibGilead Sciences10793378
10793384
03.11.2014
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Eperzan®AlbiglutidGlaxoSmithKline (GSK)10530928
10984500
10530934
10984517
03.11.2014
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zevtera®CeftobiprolBasilea Pharmaceutica1019420603.11.2014
Zeige Ergebnisse 501-503 von 503.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
28.11.2017

AMK / Am 24. November wurde die sechzehnte Verordnung zur Änderung der  Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 3. November 2017 zugestimmt (siehe auch unter der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« in der nächsten Ausgabe). Die Änderungen werden nun am 1. Dezember 2017 wirksam.


Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt. »Ephedrin zur parenteralen Anwendung« wird der Verschreibungspflicht unterstellt. Die Position »Follitropin« wird gestrichen und die Position »Follitropin alfa und beta« umfasst nun »Follitropin und seine rekombinanten Glycoformen alfa, beta und delta«. Die Position »Tenofovir und seine Ester« wird zu »Tenofovir und seine Derivate« und die Position »L-Asparaginase« wird zu »Asparaginase« gefasst.
Außerdem wurden 25 Wirkstoffe, wie Succimer, Obeticholsäure (Ocaliva®) und Selexipag (Uptravi®) der Verschreibungspflicht unterstellt.


Die Verschreibungspflicht der Position Amitraz wird erweitert und umfasst nun die Anwendung bei Bienen und Schweinen. Die orale Anwendung von Zinkoxid unterliegt der Verschreibungspflicht bei Menschen, als auch bei Tieren, ausgenommen in Tagesdosen bis zu 25 mg Zink.
Zudem wird die Position »Aciclovir in Zubereitungen als Creme zur Anwendung bei Herpes labialis in Packungsgrößen bis zu 2 g und einem Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform« um die »Kombination mit Hydrocortison in einer Konzentration von 1 Prozent Hydrocortison zur Behandlung von Herpes labialis zur Verringerung des Risikos ulzerasiver Läsionen bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren« ergänzt.


Auch die Position Ibuprofen wird um weitere Ausnahmen von der Verschreibungspflicht ergänzt. Der äußere Gebrauch von Ibuprofen wird zunächst enger definiert. Demnach sind Salben oder ähnliche Zubereitungen von der Verschreibungspflicht ausgenommen, wenn diese bis zu 5 Gewichtsprozent Ibuprofen enthalten. Neu sind dafür Anwendungen »zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 200 mg Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform« ebenfalls von der Verschreibungspflicht ausgenommen.


Die Tagesdosis für Selenverbindungen »in Zubereitungen zum inneren Gebrauch«, die von der Verschreibungspflicht ausgenommen ist, wird von 50 µg auf 70 µg
Selen erhöht, nachdem die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr 2015 überarbeitet wurden. /


Quellen

  • Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 74, 24. November 2017, Sechzehnte Verordnung zur Änderung der
    Arzneimittelverschreibungsverordnung, Seite 3780-3782