AMK / Bei der patientenindividuellen Herstellung eines
Fentanyl-haltigen Nasensprays wurden die Sprühköpfe aufgrund ihrer
Ähnlichkeit (Look-alike) verwechselt. Anstelle des in der
Gebrauchsanweisung angegebenen 0,05 ml/Hub-fördernden Zerstäubers
erhielt eine 58-jährige Patientin zur Therapie von Phantomschmerzen ein
Fentanyl-Nasenspray mit einem 0,14 ml/Hub-Zerstäuber. Sie brauchte das
Spray vorzeitig auf und verlangte eine neue Verordnung. Symptome einer
Fentanyl-Überdosierung konnten von der meldenden Apotheke nicht
ausgeschlossen werden.
Die patientenindividuelle Herstellung hat den Vorteil, dass die
Dosis pro Hub und das Gesamtvolumen der Wirkstofflösung individuell
angepasst werden können. Dabei muss das Hubvolumen im richtigen
Verhältnis zur Konzentration der Wirkstofflösung stehen, um eine
Fehldosierung zu vermeiden (1).
Die beiden zurzeit erhältlichen Sprühköpfe unterscheiden sich
optisch lediglich im Hubweg sowie im Übergang vom Steigrohr zur
eingebauten Pumpe (siehe Abbildung). Da sich die Zerstäuber kaum
unterscheiden, sind Verwechselungen aufgrund der Ähnlichkeit möglich und
können nur unter besonderen Vorkehrungen vermieden werden.
Im konkreten Fall kann von einer unbeabsichtigten 2,8-fach
höheren Dosierung ausgegangen werden, bei welcher der Wirkstoff unter
Umgehung der Leberpassage voll systemisch verfügbar war. Gefürchtet sind
wiederholt applizierte Fentanyl-Überdosen. Daher muss eine
Verwechselung der Nasensprühköpfe in der Apotheke vermieden werden.
Die AMK empfiehlt Apotheken, bei folgenden Prozessen Fehler-vorbeugende Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu etablieren:
- Packmittelprüfung,
- Kennzeichnung bei der Packmittellagerung,
- Inprozesskontrollen bei der Herstellung und
- visuelle Freigabeprüfung vor der Abgabe.
Hinweise sind auch unter den genannten Quellen zu finden (1, 2). /


Quellen
- Deutscher
Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF), Govi-Verlag
Pharmazeutischer Verlag GmbH, Rezepturvorschrift 22.6.,
Rezepturhinweise: Fentanyl zur Anwendung in der Nase (Stand: 29. Juni
2015)
- Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel (Stand: 13. November 2013)