AMK / Der PRAC empfiehlt die Aufnahme neuer Warnhinweise sowie
Nebenwirkungen zu Augenerkrankungen in die Produktinformationen von
Chlorhexidin-haltigen Arzneimitteln zur Anwendung auf der Haut zur
Desinfektion sowie entsprechender Fixdosiskombinationen.
Chlorhexidin ist als Antiseptikum zur Anwendung auf Haut und Schleimhaut zugelassen.
Das
Risiko einer persistierenden Hornhautschädigung und erheblichen
Sehbehinderung soll nun in die Produktinformationen aufgenommen werden.
Der PRAC stützt seine Empfehlung auf Berichte zu schweren Fällen von
persistierenden Hornhautschädigungen im Rahmen chirurgischer Eingriffe
nach versehentlicher Augenexposition mit Chlorhexidin, infolgedessen
einige Patienten eine Hornhauttransplantation benötigten.
Neue
Warnhinweise verweisen nun auf dieses Risiko und raten zu äußerster
Vorsicht während der Anwendung, um sicherzustellen, dass
Chlorhexidin-haltige Arzneimittel nicht außerhalb des vorgesehenen
Anwendungsbereichs in die Augen gelangen. Besondere Vorsicht ist bei
anästhesierten Patienten geboten, die sich bei einer okulären Exposition
nicht sofort melden können. Wenn Chlorhexidin mit den Augen in
Berührung kommt, sind diese sofort gründlich mit Wasser auszuspülen.
Die
AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Verdachtsfälle von
Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von
Chlorhexidin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de
zu melden. /
Quellen
BfArM, Chlorhexidin zur Anwendung
auf der Haut zur Desinfektion der Haut und entsprechende
Fixdosiskombinationen – Persistierende Hornhautschädigung und erhebliche
Sehbehinderung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz →
Ausschüsse und Gremien → Pharmacovigilance