In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufH&S Rheumatee N, 20x2,0 g, FilterbeutelBirkenblätterH&S Tee-Gesellschaft1557857805.04.2022
Herstellerinformationdiverse HIV-TherapeutikaViiV Healthcare04.04.2022
HerstellerinformationDaceptonApomorphinhydrochloridEver Pharma04.04.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
SaphneloAnifrolumabAstra-Zeneca1749234901.04.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
VoraxazeGlucarpidaseSERB SAS1799219301.04.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
AspaveliPegcetacoplanSobi17857360
17857377
01.04.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
NgenlaSomatrogonPfizer17591695
17591703
01.04.2022
ChargenrückrufAtenolol-ratiopharm® 25 mg, 30 FilmtablettenAtenololratiopharm0357588231.03.2022
ChargenrückrufAtenolol AbZ 25 mg, 100 FilmtablettenAtenololAbZ-Pharma0101471931.03.2022
ChargenrückrufAciclovir-ratiopharm® Lippenherpescreme, 2 g Creme, Aciclovir-ratiopharm® 50 mg / g Creme, 20 g CremeAciclovirratiopharm02286360
04899919
31.03.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Versorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt - Update

Produkt:
Isotonische Natriumchlorid-haltige Lösungen
Datum:
31.07.2025
Aktualisierung der AMK vom 31. Juli 2025: In einer Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 29. Juli 2025 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest, dass der Versorgungsmangel mit isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen in Deutschland nicht länger vorliegt (2). AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BMG in Deutschland ein Versorgungsmangel an isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen (1). Der Bedarf an isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen kann derzeit nicht vollständig gedeckt werden, ungeachtet der bei den zugelassenen Arzneimitteln erfolgenden Produktion in maximaler Auslastung. Daher sind zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich. Bei isotonischen Natriumchlorid-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung. Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt geben, sobald der Versorgungsmangel behoben ist. Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von isotonischen Natriumchlorid-Lösungen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen 1) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Oktober 2024 (BAnz AT 17.10.2024 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 18. Oktober 2024) 2) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 8. Juli 2025 (BAnz AT 29.07.2025 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 31. Juli 2025)