AMK / Aus einer Krankenhausapotheke erhielt die AMK eine Meldung zu 
einem Medikationsfehler bei der parenteralen Applikation von Magnesium. 
Dabei wurde einer 62-jährigen Patientin anstelle einer Ampulle Magnesium
 Diasporal® 2 mmol eine Ampulle Magnesiumsulfat 50 % Inresa appliziert, 
in dessen Folge sie reanimiert werden musste. Die Patientin erhielt eine
 10-fach überdosierte Menge an Magnesium.
 Das verordnete 
Magnesium Diasporal® wird primär bei Magnesiummangel angewandt und 
enthält in einer Ampulle 5 ml Lösung mit 48,61 mg Magnesium-Ionen, 
entsprechend 2 mmol Magnesium. Das applizierte Magnesiumsulfat 50 % 
Inresa hingegen wird bei (Prä-)Eklampsie eingesetzt und erst nach 
Verdünnung langsam intravenös verabreicht. Eine Ampulle mit 10 ml 
Konzentrat enthält 493 mg Magnesium-Ionen, entsprechend 20,25 mmol 
Magnesium. Die Bezeichnung „50 %“ bezieht sich auf die Konzentration 
einer Ampulle, die 5 g Magnesiumsulfat-Heptahydrat in 10 ml 
Lösungsmittel enthält.
 Als fehlerbegleitende Faktoren wurden 
seitens des Melders die uneindeutige Verordnung bezüglich der Menge an 
Magnesium („1 Ampulle Magnesium“) sowie die unterschiedlichen Angaben 
der Wirkstoffstärke beider Präparate identifiziert.
 Die 
Fertigarzneimittelnamen Magnesium-haltiger Präparate zur parenteralen 
Anwendung weisen bedeutende Unterschiede in der Kennzeichnung der 
Wirkstoffstärke beziehungsweise der enthaltenen Menge an Magnesium auf 
(1):
- als wirksamer Bestandteil werden Magnesium-Ionen und/oder das Magnesium-Salz angegeben
 - die
 Menge des wirksamen Bestandteils wird absolut (z. B. „400“ für 400 mg 
Magnesium), als Stoffmengen- (z. B. 2 mmol) oder Massenkonzentration 
(z. B. 50 %) angegeben
 - die Menge des wirksamen Bestandteils pro
 Gesamtvolumen wird unterschiedlich deklariert. Beispielsweise enthalten
 Cormagnesin® 400 und 200 Ampullen je 1,66 mmol/ml beziehungsweise 
0,83 mmol/ml Magnesium bei identischem Gesamtvolumen. Demgegenüber 
enthält Magnerot® Injekt „500“ und „1000“ jeweils 0,23 mmol/ml bei 
unterschiedlichem Gesamtvolumen.
 
Eine einheitliche Angabe 
der Menge des wirksamen Bestandteils bei vergleichbaren Präparaten ist 
ein wichtiges Instrument zur Stärkung der 
Arzneimitteltherapiesicherheit.
 Die AMK fordert eine 
Harmonisierung der Stärkenbezeichnung betroffener Präparate sowohl auf 
den Primär- als auch auf Sekundärverpackungen. Weiterhin müssen 
Möglichkeiten zur Umrechnung berücksichtigt werden, z. B. der 
Konzentration des Magnesiumsalzes in die Stoffmenge des Magnesium-Ions 
jeweils bezugnehmend auf das (Gesamt-)Volumen.
 Durch 
regulatorische Maßnahmen kann (potenziellen) Medikationsfehlern begegnet
 werden, die sich z B. aufgrund unterschiedlicher Darstellung der 
Wirkstoffmenge im Arzneimittelnamen begründen. Die Arbeitsgruppe 
„Working Group on Quality Review of Documents“ (QRD) der EMA entwickelt 
Vorlagen für die Produktinformationen von Arzneimitteln. Laut aktueller 
QRD-Empfehlungen zur Formulierung der Wirkstärke im Namen zentral 
zugelassener Humanarzneimitteln ist bei parenteralen Zubereitungen zur 
Einmaldosis neben der Angabe der Konzentration beziehungsweise der 
Gesamtmenge auch das Gesamtvolumen beziehungsweise die Gesamtmenge der 
Einzeldosis anzugeben (2).
 Jedoch wird auch eine weitestgehend 
umfassende Deklaration der Wirkstoffmenge das Auftreten von 
Medikationsfehlern nicht gänzlich verhindern können, wie eine aktuelle 
Meldung einer Apotheke bei Anwendung von Magnesium Demo 0,4 mmol/ml, 
Lösung zur Injektion oder Infusion, zeigt. Ein Patient musste aufgrund 
einer Überdosierung intensivmedizinisch behandelt werden. Auf der 
Ampulle sind mehrere Angaben zur Wirkstoffmenge angebracht: die 
Stoffmengenkonzentration (0,4 mmol/ml und 4,1 mmol/10 ml), das 
Gesamtvolumen (10 ml) und die Massenkonzentration (100 mg 
Magnesiumsulfat-Heptahydrat pro ml). Die Apotheke identifizierte als 
beitragende Faktoren zum Medikationsfehler die daraus resultierende 
Unübersichtlichkeit der Kennzeichnung sowie die fehlende Angabe der 
Gesamtwirkstoffmenge einer Ampulle mit 10 ml in Milligramm. Die auf der 
Ampulle angebrachten Angaben seien in der Praxis (des Krankenhauses) 
nicht gebräuchlich gewesen.
 Neben regulatorischen Maßnahmen sind 
somit auch prozessbezogene und menschliche Faktoren bei der Entstehung 
von Medikationsfehlern zu berücksichtigen. Daher möchte die AMK nochmals
 die Bedeutung hervorheben, die das nationale Spontanberichtswesen zur 
Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung besitzt. Die Erhöhung des 
Bewusstseins und der Sensibilität gegenüber Arzneimittelrisiken setzt 
deren konsequentes Berichten voraus.
 Die AMK bittet 
Apothekerinnen und Apotheker Medikationsfehler bevorzugt online über das
 Formular zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen unter 
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
  
 Quellen
 1) ABDA-Datenbank; Fachinformationen (Zugriff am 6. September 2023)
 2) EMA; QRD Recommendations on the Expression of Strength in the Name 
of Centrally Authorised Human Medicinal Products. Doc. Ref. 
EMA/707229/2009. www.ema.europa.eu → Human regulatory → Marketing 
authorisation → Product information → Reference and guidelines (Zugriff 
am 6. September 2023)