In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationTegretal®CarbamazepinNovartis Pharma05.01.2026
ChargenrückrufTenofovirdisoproxil Cipla 245 mg FilmtablettenTenofovirdisoproxilCipla N.V.14144116
14144122
02.01.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Imaavy® NipocalimabJohnson & Johnson01.01.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Byfavo® RemimazolamPaion01.01.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Loqtorzi™ ToripalimabTopalliance Biosciences Europe01.01.2026
ChargenrückrufFingolimod Glenmark 0,5 mg HartkapselnFingolimodGlenmark Arzneimittel17305241
17305258
30.12.2025
ChargenrückrufPaliperidon Advanz Pharma 25 mg Depot-Injektionssuspension in einer Fertigspritze, 1 Stück, Paliperidon Advanz Pharma 50 mg DepoPaliperidonAdvanz Pharma Limited18302351
18302368
18302374
18302380
18302397
30.12.2025
HerstellerinformationAnagrelid Ribosepharm 0,5 mg und 1 mg HartkapselnAnagrelidHikma Pharma23.12.2025
ChargenrückrufTannolact® Badezusatz 40 %, 10x10 g, 40x10 g, 150 g, Tannolact® Creme 1 %, 20 g und 50 g, Tannolact® Fettcreme 0,4 %, 50 g, TannPhenolsulfonsäure-Phenol-Urea-Formaldehyd-Kondensat, NatriumsalzGalderma Laboratorium03669382
03669399
03669413
08665644
08665650
08665621
08781706
23.12.2025
HerstellerinformationBeriglobinHumanes normales ImmunglobulinCSL Behring22.12.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt18.10.2024
Information der Institutionen und BehördenPEI: Beyfortus® (▼, Nirsevimab), 50 mg und 100 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze: Gestattung zum Inverkehrbringen in französischer und spanischer Beschriftung - Update 17.10.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nirsevimab (▼) festgestellt 24.09.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Charakteristischer Eigengeruch Metformin-haltiger Arzneimittel04.09.2024
Information der Institutionen und BehördenPEI: Beyfortus® (▼, Nirsevimab), 50 mg und 100 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze: Gestattung zum Inverkehrbringen in französischer und spanischer Beschriftung03.09.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Dropizol (eingestellte Opiumtinktur), 10 mg/ml Tropfen zum Einnehmen: Meldungen zu schwankender Tropfengröße27.08.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Semglee (Insulin glargin) 100 Einheiten/ml Injektionslösung in Fertigpen - OP (5x3 ml): Gestattung zum Inverkehrbringen in englischer Aufmachung26.08.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie zu therapeutischen Alternativen bei Lieferengpass von Azithromycin-haltigen Arzneimitteln23.08.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Metamizol Kalceks 500 mg/ml, Injektionslösung: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen in tschechischer/slowakischer Aufmachung19.08.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Atomoxetin-haltigen Arzneimitteln aufgrund von Qualitätsmängeln: Empfehlungen der Fachgesellschaften veröffentlicht08.08.2024

Information der Institutionen und Behörden

BfArM/PEI: Blaue-Hand-Symbol kennzeichnet Schulungsmaterial

Datum:
06.12.2016

AMK / In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren BfArM und PEI über die Einführung eines neuen nationalen Logos zur Kennzeichnung von behördlich angeordneten und genehmigten Schulungsmaterialien zur Minimierung von Arzneimittelrisiken (1). Das Logo zeigt eine stilisierte »Blaue Hand« mit der Aufschrift »behördlich genehmigtes Schulungsmaterial«. Es ist dem Logo der »Roten Hand« nachempfunden, mit dem sicherheitsrelevante Informationen zu Arzneimitteln gekennzeichnet werden. Das Blaue-Hand-Symbol soll es den Adressaten des Schulungsmaterials (Angehörige der Heil- und Pflegeberufe sowie Patienten) erleichtern, dieses verlässlich zu erkennen und von Werbematerialien zu unterscheiden. Damit sollen künftig Informationsverluste und -defizite vermieden werden. Das Blaue-Hand-Symbol darf nur nach Prüfung und Genehmigung durch die Bundesoberbehörden von den Zulassungsinhabern auf die Schulungsmaterialien aufgedruckt werden. Die Materialien für Ärzte, Apotheker, Angehörige der Pflegeberufe wie auch für Patienten können beispielsweise als Informationsbroschüren, Checklisten, Poster, Anwendungsleitfäden oder Patienten-Therapiepässe zur Verlaufskontrolle bereitgestellt werden (2). Diese Schulungsmaterialien sind zusätzlich zu den Gebrauchs- und Fachinformationen bereitzustellen und wie diese entsprechend zu aktualisieren. Bei den betroffenen Arzneimitteln stellen diese, von den Zulassungsbehörden beauflagten und genehmigten, Schulungsmaterialien eine Voraussetzung für die positive Beurteilung des Nutzen/Risiko-Verhältnisses dar, ohne die die Arzneimittel nicht zugelassen werden (2).

 

Das Schulungsmaterial (»educational material«) wird auf den Websites der beiden Bundesoberbehörden unter www.bfarm.de/schulungsmaterial und www.pei.de/schulungsmaterial sowie auf den Websites der Zulassungsinhaber bereitgestellt. Weitere Zugangsmöglichkeiten und zusätzliche Kommunikationswege zu Aktualisierungen beziehungsweise Neuerscheinungen werden gegenwärtig vorbereitet. Die AMK wird über die Entwicklungen hierzu informieren. Aktuell weist die AMK auf die neuen Informationsangebote von BfArM und PEI hin; darunter befinden sich ein Register harmonisierter Schulungsmaterialien sowie ein Informationsflyer zum neuen Blaue-Hand-Symbol, der zum Herunterladen bereitgestellt wird. /


Quellen

  1. BfArM und PEI; »Blaue Hand«: Neues Logo kennzeichnet Schulungsmaterial. www.bfarm.de - Service - Presse - Pressemitteilung Nr. 12 (1. Dezember 2016)
  2. AMK; Schulungsmaterialien von pharmazeutischen Unternehmen zur Minimierung von Arzneimittelrisiken. Pharm. Ztg. 2014, (159) 12:92