AMK / Halbjährlich veröffentlicht die AMK Verzeichnisse ihrer
Nachrichten mit dem Titel, der PZ-Fundstelle und dem Grund der
Veröffentlichung (siehe Tabelle im Service-Teil dieser Ausgabe). Die
folgende Zusammenfassung gibt in Kürze ausgewählte AMK-Nachrichten aus
der ersten Jahreshälfte 2016 wieder. Die AMK-Nachrichten finden Sie auch
auf der AMK-Homepage: www.arzneimittelkommission.de.
In dieser Zusammenfassung tauchen wiederholt europäische
Institutionen und deren Abkürzungen auf, die in der Pharmakovigilanz
eine Rolle spielen:
- Die Europäische Arzneimittelagentur oder European Medicines Agency (EMA)
ist verantwortlich für die wissenschaftliche Bewertung von
Zulassungsanträgen für Arzneimittel, die in der EU in den Verkehr
gebracht werden. Die EMA überwacht die Sicherheit dieser Arzneimittel
und ergreift wenn nötig Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.
- EU-Arzneimittelzulassungen werden durch die Europäische Kommission (EU-Kommission) erteilt, geändert oder widerrufen.
- Der Ausschuss für Humanarzneimittel oder Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) der EMA erarbeitet Stellungnahmen (»opinions«) der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln.
- Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC)
der EMA ist für die Überwachung und Bewertung der Sicherheit von
Humanarzneimitteln zuständig sowie für die europäischen
Risikobewertungsverfahren verantwortlich.
- Die
Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und
dezentrale Verfahren der EMA (Coordination Group for Mutual Recognition
and Decentralised Procedures – Human, CMDh) bearbeitet
Zulassungsänderungen bei Arzneimitteln, die auf Grund dezentraler
Verfahren oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung in zwei oder mehr
EU-Mitgliedsstaaten im Verkehr sind.
Maßnahmen der Arzneimittelbehörden
Der PRAC bestätigte ein Risiko für allergische Reaktionen unter Bromhexin und dessen Metaboliten Ambroxol
und kam zu dem Schluss, dass beide Wirkstoffe zudem ein geringes Risiko
für schwere unerwünschte Hautreaktionen wie Erythema multiforme,
Stevens-Johnson-Syndrom und Toxische Epidermale Nekrolyse bergen. Auf
der Basis der PRAC-Empfehlungen beschloss die EU-Kommission im Januar,
dass zusätzliche Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen in die
Produktinformationen aufgenommen und die Angaben zu den genannten
unerwünschten Wirkungen aktualisiert werden müssen (PZ 04/2016,
Seite 97).
Der CHMP folgte den PRAC-Empfehlungen, wonach die Produktinformationen Bimatoprost-haltiger Augentropfen (Lumigan®, Ganfort®)
um folgende unerwünschte Wirkungen zu ergänzen sind:
Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich Symptomen von
Augenallergie und allergischer Dermatitis, Asthma,
Asthma-Verschlechterung, COPD-Verschlechterung sowie Dyspnoe. In die
Produktinformationen von 0,01-prozentigen Bimatoprost-haltigen
Augentropfen sind außerdem Überpigmentierung der Iris, Makulaödem,
Pigmentierung der Augenlider, periorbitale und Lidveränderungen
einschließlich Vertiefung der Augenlidfurche sowie trockenes Auge
aufzunehmen. Die Aktualisierung wurde von der EU-Kommission beschlossen
und wird derzeit umgesetzt (PZ 05/2016, Seite 97).
Der PRAC hat die langfristige Sicherheit von topisch angewandtem Tacrolimus (Protopic®)
bei der Behandlung von Patienten mit atopischer
Blepharokonjunktivitis analysiert; insgesamt 18 Fälle von
Herpes-simplex-Virus(HSV)-Infektionen wurden beobachtet. Ein
Zusammenhang einer HSV-Infektion am Auge mit der topischen
Tacrolimus-Anwendung liegt nahe, besonders wenn Tacrolimus in Augennähe
angewandt wird. Der CHMP folgte der Empfehlung des PRAC, die
Produktinformationen von Tacrolimus-haltigen Arzneimitteln zur topischen
Anwendung um die Angabe der unerwünschten Wirkung
›Herpes-simplex-Infektion am Auge‹ mit derzeit nicht bekannter
Häufigkeit zu ergänzen (PZ 05/2016, Seite 97).
Der CHMP folgte den Empfehlungen des PRAC zur Verbesserung der Früherkennung einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML) unter Natalizumab (Tysabri®).
In die Produktinformationen sollen eine Risikostratifikation und
weitere Sicherheitsmaßnahmen aufgenommen werden: Patienten sollen vor
der Behandlung mit Natalizumab über das PML-Risiko informiert werden.
Sie sollen auf neurologische Symptome achten, wie zunehmende Schwäche,
Sprach-, Kommunikations- und Sehstörungen, Stimmungs- und
Verhaltungsänderungen sowie neue oder ungewöhnliche Symptome, die
während der Behandlung und sechs Monate nach Behandlungsende auftreten
können. Vor der Therapie sind eine Magnetresonanztomographie (MRT) und
ein John-Cunningham-Virus(JCV)-Antikörper-Test zur Ermittlung von
Referenzwerten vorzunehmen. Patienten ohne erhöhtes PML-Risiko sollen in
regelmäßigen Abständen auf Anzeichen neu auftretender neurologischer
Symptome und einmal jährlich mittels MRT untersucht werden. Patienten
mit erhöhtem PML-Risiko sollen mittels MRT in kürzeren Abständen
überwacht werden. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine PML vermutet wird,
muss die Therapie unterbrochen werden bis der Verdacht
differentialdiagnostisch ausgeschlossen ist; andernfalls muss die
Behandlung abgebrochen werden. Bei Patienten, die negativ auf
JCV-Antikörper getestet wurden, soll der Test nach sechs Monaten
wiederholt werden. Ebenso soll der Test bei Patienten mit niedrigen
Antikörper-Index-Werten und ohne Vorbehandlung mit Immunsuppressiva nach
sechs Monaten wiederholt werden, sofern der Patient länger als zwei
Jahre mit Natalizumab behandelt wird (PZ 09/2016, Seite 92).
Die SGLT-2-Hemmer Canagliflozin (Invokana®), Dapagliflozin (Forxiga®, Xigduo®) und Empagliflozin (Jardiance®, Synjardy®) können in seltenen Fällen diabetische
Ketoazidosen hervorrufen.
Diese schwere Komplikation des Diabetes mellitus geht mit Übelkeit,
Erbrechen, Bauchschmerzen, Durst, schneller und tiefer Atmung,
Verwirrtheit, ungewöhnlicher Müdigkeit und süßem Atemgeruch einher und
wird durch niedrige Insulinspiegel ausgelöst. Die EMA empfahl daher im
Februar eine Aktualisierung der Produktinformationen der SGLT-2-Hemmer
mit der Aufnahme der diabetischen Ketoazidose als seltene unerwünschte
Wirkung, die bis zu 1 von 1000 Patienten betrifft (PZ 09/2016,
Seite 94).
Der PRAC stellte im März fest, dass COPD-Patienten, die
Glukokortikoide inhalieren, unabhängig vom verwendeten Glukokortikoid
ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Lungenentzündung
tragen. Der Nutzen der Anwendung übersteige aber weiterhin das Risiko;
Veränderungen der Anwendungsvorgaben seien nicht erforderlich; Patienten
und Fachpersonen sollen auf die Symptome einer Lungenentzündung achten
(PZ 12/2016, Seite 93).
Das BfArM gab im April bekannt, dass es die Zulassungen Fusafungin-haltiger Arzneimittel (Locabiosol®
Spray zur Anwendung in der Mundhöhle und Nasenspray) Ende Mai
widerrufen werde. Der PRAC war zuvor zu der Einschätzung gelangt, dass
das Risiko besonders für schwere allergische Reaktionen den Nutzen
Fusafungin-haltiger Arzneimittel übersteigt (PZ 15/2016, Seite 99).
Daraufhin riefen die betroffenen Firmen die Arzneimittel zurück. Sie
sind nicht mehr verkehrsfähig (PZ 17/2016, Seite 101).
Informationen der Hersteller
AbbVie Deutschland GmbH und Co. KG informierte im Januar über Leberdekompensationen
mit Leberversagen und Todesfälle bei gleichzeitiger Behandlung mit den
Hepatitis-C-Virus(HCV)-Therapeutika Viekirax®
(Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir) und Exviera® (Dasabuvir).
Da die meisten Patienten mit schweren Verläufen vor Therapiebeginn
Zeichen einer fortgeschrittenen und dekompensierten Zirrhose zeigten,
soll Viekirax® bei Patienten mit mittelschwerer Leberfunktionsstörung
möglichst nicht angewandt werden. Bei Patienten mit schwerer
Leberfunktionsstörung war die Anwendung bereits kontraindiziert (PZ.
02/2016, Seite 128).
Über Osteonekrosen des Kieferknochens unter Behandlung mit dem Angiogenese-Hemmer Aflibercept (Zaltrap®)
informierte die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH im März. Acht Fälle von
Osteonekrosen des Kieferknochens wurden nach Angaben des
Zulassungsinhabers bis August 2015 berichtet. Drei dieser Patienten
erhielten zusätzlich Bisphosphonate; drei Fälle traten bei Patienten mit
invasiven zahnmedizinischen Eingriffen auf. Von diesen drei Patienten
erhielten zwei gleichzeitig Bisphosphonate oder waren zuvor damit
behandelt worden. Zusätzlich zu den bekannten Risikofaktoren – invasive
zahnmedizinische Eingriffe und Behandlung mit parenteral applizierten
Bisphosphonaten – gilt daher nun auch die Behandlung mit Aflibercept als
Risikofaktor für Kieferosteonekrosen. Vor einer Aflibercept-Behandlung
sollen nun eine zahnärztliche Untersuchung und geeignete präventive
zahnmedizinische Vorsorgemaßnahmen erwogen werden. Bei Patienten, die
mit Aflibercept und gleichzeitig oder zuvor mit intravenösen
Bisphosphonaten behandelt werden beziehungsweise wurden, sollen invasive
zahnmedizinische Eingriffe möglichst vermieden werden (PZ 12/2016,
Seite 94).
Noch vor Abschluss einer EMA-Überprüfung der Sicherheit von Idelalisib (Zydelig®) im Hinblick auf schwere unerwünschte Wirkungen, hauptsächlich durch Infektionen,
informierte Gilead Sciences GmbH über vorläufige
Sicherheitsempfehlungen: Idelalisib soll nicht als Erstlinientherapie
bei Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie und 17p-Deletion
oder TP53-Mutation angewendet werden; Patienten, die Idelalisib bereits
als Erstlinientherapie erhalten, sollen nur nach einer sorgfältigen
Nutzen/Risiko-Abwägung weiter behandelt werden. Die Patienten sind über
das Risiko schwerer, teils tödlich verlaufender Infektionen aufzuklären.
Sie sind während der gesamten Behandlungsdauer auf Zeichen von
Atemwegsinfektionen zu überwachen. Bei Patienten mit Verdacht auf
systemische bakterielle, Pilz- oder Virusinfektionen soll keine
Idelalisib-Behandlung begonnen werden. Die Patienten sind über die
gesamte Behandlungsdauer prophylaktisch gegen
Pneumocystis-jirovecii-Pneumonien zu behandeln. Sie sollen regelmäßig
auf Cytomegalie-Virus-Infektionen untersucht werden; bei Verdacht auf
eine Infektion oder Virämie ist die Behandlung abzubrechen. Die absolute
Neutrophilenzahl ist in den ersten sechs Monaten der Therapie
mindestens alle zwei Wochen zu bestimmen; bei einem Wert von weniger als
1000 pro mm3 ist eine wöchentliche Bestimmung nötig (PZ 13/2016,
Seite 69).
Über das Risiko einer Hepatitis-B-Virus-Reaktivierung unter der Therapie mit den BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren Bosutinib (Bosulif®), Dasatinib (Sprycel®), Imatinib (Glivec®), Nilotinib (Tasigna®) und Ponatinib (Iclusig®)
informierten die Zulassungsinhaber im April. Bei chronischen Trägern
des Hepatitis-B-Virus (HBV) traten bei Behandlung mit den genannten
Arzneimitteln HBV-Reaktivierungen mit teils schweren Folgen auf. Eine
HBV-Reaktivierung kann während der Behandlung mit einem
BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitor anscheinend jederzeit auftreten; sie
wird derzeit als Klasseneffekt dieser Wirkstoffgruppe eingestuft. Daher
wurde nun empfohlen, die Patienten bei Behandlungsbeginn auf eine
HBV-Infektion zu untersuchen. Bei Patienten mit positiver HBV-Serologie
ist ein Arzt mit Erfahrung in der Behandlung von HBV-Infektionen zu
konsultieren. HBV-Träger, die einen BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitor
benötigen, sind während der Behandlung und für einige Monate nach dem
Absetzen engmaschig auf Zeichen einer aktiven HBV-Infektion zu
überwachen (PZ 15/2016, Seite 100).
Auch unter Pomalidomid (Imnovid®) in Kombination mit Dexamethason kann es in seltenen Fällen zu einer Hepatitis-B-Virus-Reaktivierung kommen,
mit teils schweren Folgen, wie die Firma Celgene Europe Limited im
April informierte. Daher soll der HBV-Status vor Behandlungsbeginn mit
Pomalidomid abgeklärt werden. Bei Patienten, die positiv auf eine
HBV-Infektion getestet wurden, soll ein Arzt mit Erfahrung in der
Behandlung von Hepatitis B herangezogen werden. Zuvor mit HBV infizierte
Patienten müssen während der gesamten Behandlung engmaschig auf
Anzeichen und Symptome einer aktiven HBV-Infektion überwacht werden (PZ
17/2016, Seite 102).
Weiter berichtete die Firma Celgene GmbH über Virus-Reaktivierungen, besonders Hepatitis-B-Virus und Varicella-Zoster-Virus, unter Thalidomid-Behandlung.
Vor einer Behandlung mit Thalidomid muss daher der HBV-Status abgeklärt
werden. Bei positiver Testung soll ein Arzt mit Erfahrung in der
HBV-Therapie hinzugezogen werden. Zuvor mit einem Virus infizierte
Patienten müssen engmaschig auf Zeichen von Virus-Reaktivierungen
überwacht werden. Daneben liegen Berichte über pulmonale Hypertonien
vor, zum Teil mit tödlichem Verlauf. Daher sollen die Patienten vor
Beginn der Therapie auch auf Zeichen einer kardiopulmonalen
Grundkrankheit untersucht und während der Therapie daraufhin überwacht
werden (PZ 25/2016, Seite 99).
Die Firma Roche Pharma GmbH informierte im Juni über Fälle von vorzeitigem Epiphysenschluss bei Kindern und Jugendlichen unter Vismodegib (Erivedge®).
Drei Fälle waren nach abgeschlossener Chemo- und Strahlentherapie eines
Medulloblastoms nach vier- und nach zwölfmonatiger Behandlung
aufgetreten. In zwei Fällen schien der Schluss der Wachstumsfuge auch
nach Beendigung der Behandlung weiter fortzuschreiten. Die Befunde
bestätigen das Risiko des niedermolekularen Inhibitors des
Hedgehog-Signaltransduktionsweges Vismodegib, das zuvor
tierexperimentell identifiziert worden war. Patienten, bei denen die
Skelettreife noch nicht abgeschlossen ist beziehungsweise deren
gesetzliche Vertreter müssen gegebenenfalls über das Risiko informiert
werden. Erivedge® ist für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen
nicht zugelassen (PZ 25/2016, Seite 100).
Rechtliche Änderungen und weitere wichtige AMK-Nachrichten
Durch die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurden zum 1. März 2016 etwa 50 neue Wirkstoffe wie Edoxaban (Lixiana®) und Empagliflozin (Jardiance®)
der Verschreibungspflicht unterstellt. Ivermectin-haltige Arzneimittel,
bisher nur zur Anwendung bei Tieren verschreibungspflichtig, wurden nun
auch zur Anwendung beim Menschen verschreibungspflichtig (Soolantra®
Creme, zur Behandlung entzündlicher Rosazea-Läsionen). Darüber hinaus
werden die Ausnahmen von der Verschreibungspflicht für das
Antidiarrhoikum Racecadotril (Vaprino®) erweitert auf Kinder
ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gemeinsam mit oraler Rehydratation in
Konzentrationen von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer
Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung.
Außerdem wurde Alfatradiol (17-alfa-Estradiol) der Verschreibungspflicht
unterstellt mit Ausnahme der Anwendung auf der Kopfhaut bei leichter
androgenetischer Alopezie bei Männern und Frauen ab 18 Jahren; der
Status der auf dem Markt befindlichen Alfatradiol-haltigen Arzneimittel
änderte sich dadurch nicht, denn sie fallen unter die genannte Ausnahme.
Die derzeit noch geltenden Ausnahmen von der Verschreibungspflicht für
Praziquantel bei einigen Tierarten werden zum 1. März 2018 aufgehoben,
so dass das Anthelminthikum ab diesem Datum uneingeschränkt
verschreibungspflichtig ist (PZ 09/2016, Seite 91).
Auf das Risiko der vermehrten transkutanen Absorption von Opioiden aus transdermalen therapeutischen Systemen
(TTS) bei gleichzeitiger Anwendung von Seifen, Ölen, Kosmetika, Alkohol
oder anderen Mitteln, die die Haut reizen oder verändern, machte die
AMK im Februar aufmerksam: Vor der Anwendung von TTS ist die Haut nur
mit reichlich sauberem Wasser zu reinigen und dann zu trocknen. Nach dem
Aufkleben und Abziehen des TTS sind die Hände ebenfalls nur mit Wasser
zu waschen. Auch Klebereste auf der Applikationsstelle nach dem
Entfernen von TTS-Pflastern sollen möglichst nur mit Wasser entfernt
werden. Duschen, Baden und Schwimmen mit fest aufgeklebten TTS-Pflastern
sind aber möglich, da diese wasserfest sind (PZ 06/2016, Seite 89). /