In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAtomoxe - 1 A Pharma 10 mg Hartkapseln, 7 Stück, Atomoxe - 1 A Pharma 18 mg Hartkapseln, 7 und 28 Stück, Atomoxe - 1 A Pharma 25Atomoxetin1 A Pharma14352211
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31.07.2024
ChargenrückrufFingolimod GlenmarkFingolimodGlenmark Arzneimittel17305241
17305258
31.07.2024
HerstellerinformationLenoxin®DigoxinAspen Germany 1845933130.07.2024
ChargenrückrufHumira 40 mgAdalimumab2care41427743223.07.2024
Rote-Hand-BriefePeritrastDr. Franz Köhler Chemie19.07.2024
ChargenrückrufAtomoxetin HeumannAtomoxetin HeumannHeumann Pharma & Co. Generica KG14063872
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19.07.2024
ChargenrückrufPiroxicam AL 10PiroxicamAliud Pharma04981963
04981986
18.07.2024
Rote-Hand-Briefe18.07.2024
HerstellerinformationNovaminsulfonMetamizolZentiva Pharma18.07.2024
ChargenrückrufAtomoxe - 1 A Pharma 10 mg Hartkapseln, 28 Stück, Atomoxe - 1 A Pharma 18 mg Hartkapseln, 28 Stück, Atomoxe - 1 A Pharma 40 mg HAtomoxetin1 A Pharma14352228
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16.07.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEMA: Ruhen der Zulassung von Arzneimitteln angeordnet, deren Bioäquivalenzstudien von Synchron Research Services, Indien, durchgeführt wurden09.12.2022
Information der Institutionen und BehördenBVL: Pergolid-haltige Tierarzneimittel: Risiko der versehentlichen Einnahme durch Menschen29.11.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko für Fehldosierungen bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln (100 mg), die über eine Standardzulassung verfügen28.11.2022
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: PRAC/CMDh: Empfehlung zum Widerruf der Zulassung Amfepramon-haltiger Arzneimittel25.11.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 202208.11.2022
Information der Institutionen und BehördenÄnderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung: Neue Kennzeichnung Analgetika-haltiger Rezeptur- und Defekturarzneimittel in Kürze erforderlich - Update25.10.2022
Information der Institutionen und BehördenInformationsschreiben zu Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir): Verlängerung der Haltbarkeit um sechs Monate13.10.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Umfrage zu Meldungen an die AMK11.10.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass von Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim): Beschaffung ausländischer Ware über internationale Apotheken möglich - Update11.10.2022
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass von Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim): Beschaffung ausländischer Ware über internationale Apotheken möglich10.10.2022

Information der Institutionen und Behörden

Amygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich

Datum:
07.10.2014
AMK / Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit vom September 2014 (1) begründet das BfArM sehr ausführlich, warum es Amygdalin-haltige Arzneimittel (auch Mandelonitril, Mandelonitril-Glykoside, Laetrile, »Vitamin B17«) als bedenklich nach § 5 Absatz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) bewertet. Damit bestätigt es die AMK, die Amygdalin in ihrer Nachricht über bedenkliche Rezepturarzneimittel ebenso eingestuft hatte (siehe PZ 36/2013). Amygdalin-haltige Arzneimittel sind in Deutschland nicht zugelassen. Sie werden aber seit einiger Zeit wieder verstärkt als alternatives Heilmittel in der Krebstherapie und -vorbeugung beworben. Amygdalin ist ein cyanogenes Glykosid, das unter anderem in bitteren Aprikosen- und Mandelkernen mit bis zu 8 Prozent vorkommt. In Gegenwart von Wasser und der ebenfalls in den Kernen vorhandenen β-Glucosidase wird aus Amygdalin Blausäure freigesetzt. Das entstehende Cyanid hemmt die Cytochrom-c-Oxidoreduktase der Atmungskette: Die Energiegewinnung der Zelle versagt und eine »innere Erstickung« ist die Folge. Geringe Amygdalin-Mengen können zwar durch Stoffwechselvorgänge entgiftet werden; mehr als zwei bittere Aprikosenkerne seien aber bedenklich. Das BfArM informiert ausführlich über Theorien zur Krebswirksamkeit beziehungsweise Krebsvorbeugung und die verschiedenen Versuche, die Wirksamkeit zu belegen. Die Theorien seien aber widerlegt beziehungsweise unhaltbar und der Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht worden. Dagegen stünden die toxischen Wirkungen von Amygdalin außer Zweifel. In der Literatur seien schleichende Cyanidvergiftungen bei Menschen, die über Jahre Aprikosenkerne gekaut oder Amygdalin zu sich genommen hatten, ebenso dokumentiert wie schwere Nebenwirkungen und Todesfälle durch relativ geringe Dosen. Das BfArM führt hierzu in einer Tabelle 23 Fallberichte mit schweren Vergiftungen durch Amygdalin-Einnahme an. Im Unterschied zur oralen Gabe von Amygdalin träten bei parenteral appliziertem Amygdalin keine erhöhten Blutcyanidwerte auf. Sie könnten aber, zum Beispiel bei stärkerer Verunreinigung der Zubereitung durch ß-Glucosidase, auch nicht sicher ausgeschlossen werden. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg lehnte 2007 die Einstufung von Amygdalin als »bedenkliches Rezepturarzneimittel« ab. Dabei habe es sich aber um eine Einzelfallentscheidung gehandelt, die das BfArM nicht binde. Dem Gericht zufolge habe Amygdalin keine nachgewiesene Wirksamkeit in der Tumorbehandlung, so dass es in dem Verfahren um die Frage ging, ob das reine Amygdalin schädlich ist. Das Gericht stütze sich im Wesentlichen auf die Einschätzung eines Gutachters, der anhand eigener In-vitro-Toxizitätsuntersuchungen an Krebszellen ausführte, dass reines Amygdalin nicht toxisch sei. Da Amygdalin aber erst im Körper durch Enzyme – hauptsächlich β-Glucosidase – in toxisches Cyanid umgewandelt wird, lässt sich nach Auffassung des BfArM die Humantoxizität aus In-vitro-Unter­suchungen nicht ableiten. Unter Berücksichtigung sämtlicher verfügbarer Daten kommt das BfArM zu der Bewertung, dass der Einsatz von Amygdalin am Menschen erhebliche Risiken birgt und die Wirksamkeit in der Tumortherapie am Menschen als widerlegt gelten muss. Der Nutzen sei nicht vorhanden und der mögliche Schaden überwiege bei Weitem – auch bei ausreichender pharmazeu­tischer Qualität. Regulatorisch bedeute dies, dass es sich bei Amygdalin um ein »bedenkliches Arzneimittel« im Sinne des § 5 AMG handele. Bedenkliche Arzneimittel dürfen danach nicht in Verkehr gebracht und nicht an anderen Menschen angewendet werden. Eine Abgabe Amygdalin-haltiger Arzneimittel sei somit auch dann unzulässig, wenn eine ärztliche Verordnung vorliege. / Quelle Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 3 – September 2014, 7-13: Amygdalin – fehlende Wirksamkeit und schädliche Nebenwirkungen www.bfarm.de --> Arzneimittel --> Pharmako­vigilanz --> Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (September 2014)