AMK / Die Zulassungsinhaber Topiramat-haltiger Arzneimittel 
informieren in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM mittels 
Rote-Hand-Brief über die Implementierung eines 
Schwangerschaftsverhütungs-Programms für Topiramat-haltige Arzneimittel.
 
 Topiramat wird im Rahmen der Epilepsie-Therapie wie auch der 
Migräneprophylaxe eingesetzt und kann bei Anwendung während der 
Schwangerschaft schwere angeborene Fehlbildungen und fetale 
Wachstumsbeeinträchtigungen verursachen. Aktuelle Daten deuten auch auf 
ein möglicherweise erhöhtes Risiko für neurologische 
Entwicklungsstörungen, einschließlich Autismus-Spektrum-Störungen, 
geistiger Behinderung und Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung 
(ADHS), nach der Anwendung von Topiramat während der Schwangerschaft 
hin.
 
 Topiramat zur Migräneprophylaxe ist bereits in der 
Schwangerschaft und bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine 
hochwirksame Empfängnisverhütung anwenden, kontraindiziert. Nun gelten 
für die Behandlung der Epilepsie neue Kontraindikationen:
- in der Schwangerschaft, es sei denn, es gibt keine geeignete alternative Behandlung;
- bei
 Frauen im gebärfähigen Alter, die keine hochwirksame 
Empfängnisverhütung anwenden. Einzige Ausnahme ist eine Frau, für die es
 keine geeignete Alternative gibt, die aber eine Schwangerschaft plant 
und die umfassend über die Risiken der Einnahme von Topiramat während 
der Schwangerschaft informiert worden ist.
Bei Frauen im 
gebärfähigen Alter, die derzeit Topiramat anwenden, sollte die 
Behandlung neu bewertet werden, um sicherzustellen, dass das 
Schwangerschaftsverhütungs-Programm eingehalten wird. Die Notwendigkeit 
einer Behandlung sollte mindestens einmal jährlich neu beurteilt werden.
 Ferner sollte die Therapie von in der Behandlung von Epilepsie oder 
Migräne erfahrenen Ärzten eingeleitet und überwacht werden. Vor Beginn 
der Behandlung ist ein Schwangerschaftstest durchzuführen.
 Weitere
 Elemente des Schwangerschaftsverhütungs-Programms umfassen u. a. die 
Information der Patientinnen hinsichtlich der potenziellen Risiken im 
Zusammenhang mit der Einnahme von Topiramat während der Schwangerschaft.
 Dazu gehört die Notwendigkeit einer fachärztlichen Beratung, wenn die 
Frau eine Schwangerschaft plant und die sofortige Kontaktaufnahme mit 
einem Facharzt, wenn sie schwanger ist oder vermutet schwanger zu sein. 
Auch Eltern bzw. Betreuer von Mädchen, die Topiramat einnehmen, sollten 
die Notwendigkeit verstehen einen Facharzt zu kontaktieren, sobald bei 
dem Mädchen die erste Regelblutung einsetzt und umfassend über die 
Risiken einer Topiramat-Exposition in utero sowie die Notwendigkeit einer hochwirksamen Empfängnisverhütung informiert werden.
 Während
 der Behandlung und für mindestens vier Wochen danach sollte mindestens 
eine hochwirksame Verhütungsmethode (z. B. ein Intrauterinsystem) oder 
zwei sich ergänzende Verhütungsmethoden, einschließlich einer 
Barrieremethode, angewendet werden. Frauen, die systemische hormonelle 
Kontrazeptiva anwenden, sollte empfohlen werden, zusätzlich eine 
Barrieremethode anzuwenden.
 Wenn eine Frau eine Schwangerschaft 
plant, sollte versucht werden auf eine geeignete alternative Behandlung 
umzusteigen, bevor die Empfängnisverhütung abgesetzt wird. Auch muss 
über die Risiken einer unkontrollierten Epilepsie für die 
Schwangerschaft aufgeklärt werden.
 Weiterhin wird behördlich 
genehmigtes Schulungsmaterial bereitgestellt. Dazu gehört ein Leitfaden 
für Patientinnen, der allen Mädchen oder ihren Eltern bzw. Betreuern 
sowie Frauen im gebärfähigen Alter, die mit Topiramat behandelt werden, 
zur Verfügung gestellt werden sollte sowie eine Patientenkarte in oder 
an der Umverpackung des Arzneimittels, damit diese bei jeder 
Arzneimittelabgabe ausgehändigt wird. Der Zeitpunkt, zu wann die 
Einführung der Patientenkarte als Bestandteil jeder Umverpackung im 
Markt erfolgt, ist der AMK mit Stand: 02. November 2023 nicht bekannt 
(2). Auf der Umverpackung aller Topiramat-haltigen Arzneimittel wird ein
 zusätzlicher Warnhinweis aufgebracht.
 Weitere Informationen sowie der Link zu behördlich genehmigtem Schulungsmaterial, können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.
 Die
 AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker betroffene Patientinnen und 
Eltern bzw. Betreuer angemessen zum Sachverhalt zu informieren und zu 
einem Arztbesuch zu raten, damit die Behandlung gegebenenfalls erneut 
beurteilt werden kann und um zu entscheiden, ob die Bedingungen des 
Schwangerschaftsverhütungs-Programms aktuell eingehalten werden. Zudem 
sollte bei Abgabe Topiramat-haltiger Arzneimittel die Aushändigung der 
Patientenkarte sichergestellt werden.
 Risiken im Zusammenhang mit
 der Anwendung Topiramat-haltiger Arzneimittel sind vorzugsweise online 
unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
 Quellen
 1) 
BfArM; Rote-Hand-Brief zu Topiramat: Neue Beschränkungen zur 
Verhinderung einer Exposition während der Schwangerschaft. www.bfarm.de →
 Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → 
Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (2. November 2023)
 2) BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz): Ihre Anfrage zum Schulungsmaterial (30. Oktober 2023)