In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 851-860 von 3425.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tremelimumab AstraZenecaTremelimumabAstra-Zeneca1435889201.04.2023
ChargenrückrufHepatodoron®Erdbeerblätter-Pulver, Weinblätter-PulverWeleda0076171029.03.2023
ChargenrückrufCystus®Dr. Pandalis0703428429.03.2023
HerstellerinformationLanicor®Digoxinmibe Arzneimittel28.03.2023
ChargenrückrufCerivikehl®Cetraria islandicaSanum-Kehlbeck03563152
03563169
03563175
28.03.2023
Herstellerinformation1 A Pharma27.03.2023
HerstellerinformationOzempic®Novo Nordisk Pharma24.03.2023
HerstellerinformationMitem®MitomycinSubstipharm22.03.2023
Chargenrückrufmagnerot® A 500 GranulatMagnesiumWörwag Pharma0632128320.03.2023
Rote-Hand-Briefe17.03.2023
Zeige Ergebnisse 591-591 von 591.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht

Datum:
09.12.2025

Am 8. Dezember 2025 fand die Sitzung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht nach § 53 Arzneimittelgesetz (AMG) statt.

Der Ausschuss berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu Fragen der Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu Empfehlungen ab. Die Apothekerschaft ist in diesem Gremium mit zwei Sitzen stimmberechtigt vertreten. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt.

Der Ausschuss hat mehrheitlich empfohlen, den Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Urtica urens, Herba rec. Ø (HAB, V. 2b), auch in Mischungen mit Arnika und ihren Zubereitungen, zum äußeren Gebrauch, anzunehmen.

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird vom zuständigen Bundesministerium ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Verfahren einschließlich der Zustimmung durch den Bundesrat durchlaufen wird; daher können sich noch Modifikationen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Das Kurzprotokoll der Sitzung kann über www.bfarm.de eingesehen werden. /

Quellen
BfArM; Kurzprotokoll - Sitzung vom 8. Dezember 2025, www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Apothekenpflicht → Protokolle → Kurzprotokoll-Sitzung (8. Dezember 2025).