In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAmBisome liposomal 50 mg Pulver zur Herstellung einer InfusionsdispersionAmphotericin BGilead Sciences1632082418.10.2024
ChargenrückrufArpoya 30 mg TablettenAripiprazolHeumann Pharma & Co. Generica KG1113329918.10.2024
HerstellerinformationEMRAmed Arzneimittel17.10.2024
ChargenrückrufMykosert® Spray bei Haut- und FußpilzSertaconazolDr. Pfleger Arzneimittel15579715
15432455
17.10.2024
HerstellerinformationCC Pharma16.10.2024
Herstellerinformation14.10.2024
ChargenrückrufFette Pharma GmbHRE:CANNIS 1/17 CBD Cannabisblüten1875120914.10.2024
Herstellerinformation09.10.2024
ChargenrückrufDuloxetin beta 60 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinbetapharm Arzneimittel1109655209.10.2024
ChargenrückrufDuloxetin neuraxpharm 60 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinneuraxpharm Arzneimittel11002114
14289530
11002166
09.10.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin) festgestellt20.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Norvir® (Ritonavir) 100 mg, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen in englischer Aufmachung19.06.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Neues Video: Wie Arzneimittelrisiken an die AMK gemeldet werden können30.05.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Metalcaptase® (Penicillamin) 300 mg: Gestattung des Inverkehrbringens mit einem nicht freigabespezifikationskonformen Ergebnis09.05.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Antibiotika-haltige Säfte für Kinder festgestellt25.04.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ozempic® (Semaglutid) und Trulicity® (Dulaglutid): Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung für Patienten mit Typ 2 Diabetes05.04.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Appell, die Bestellung saisonaler Grippeimpfstoffe gemäß Bedarfsplanung bis 31. März 2023 abzuschließen24.03.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpass von Vaxchora (▼, Cholera-Impfstoff): Freigabe einer Charge in finnisch-schwedischer Aufmachung für deutschen Markt07.03.2023
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202228.02.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ablehnung des Zulassungsantrags von Lagevrio® (Molnupiravir) durch die EMA und Beendigung des Inverkehrbringens in Deutschland24.02.2023

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass bei Cisatracurium: Empfehlung der AWMF und DGAI

Datum:
01.12.2020

AMK / Das BfArM hat die Fachkreise über einen Lieferengpass bei Cisatracurium informiert. Ein Marktanteil von bis zu 95 % kann betroffen sein und die Dauer des Engpasses ist derzeit nicht abschätzbar. Nun veröffentlichen die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) gemeinsam Empfehlungen für den Einsatz von Cisatracurium.

Das nicht-depolarisierende Muskelrelaxans Cisatracurium ist u. a. relevant für die Behandlung von COVID-19-Patienten und steht in Deutschland auf der Liste der Wirkstoffe, deren Bedarf wegen Behandlung von COVID-19-Patienten mit schwerstem ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome) bei Vollauslastung der vorhandenen Intensiv-Kapazitäten bis auf maximal 200 % gegenüber dem Normalbedarf (2019) auf Intensivstationen erhöht ist. Eine Relaxierung mit Cisatracurium wird bei schwerstem ARDS für eine 48-stündige Initialphase der ARDS-Therapie empfohlen.

Weitere zugelassene Arzneimittel aus der Substanzklasse der nicht-depolarisierenden Muskelrelaxantien sind neben Atracurium und Vecuronium, die in der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel stehen, auch Rocuronium, Mivacurium und Pancuronium. Cisatracurium kann aufgrund seines besonderen Abbauwegs auch bei Patienten mit renaler und hepatischer Insuffizienz eingesetzt werden.

Die Fachgesellschaften empfehlen nun folgende Maßnahmen im Falle eines Engpasses:

  • Im Rahmen der Intensivtherapie von COVID-19 Patienten kann bei der Indikation zur Relaxierung alternativ auf Atracurium zurückgegriffen werden.
  • Äquieffektive Alternativen zur Relaxierung während Operationen sind bei Dosierung entsprechend der Fachinformationen (alphabetische Reihenfolge):
    Atracurium, Mivacurium, Pancuronium. Rocuronium und Vecuronium.
  • Der Einsatz von Cisatracurium für Operationen soll auf Patienten mit renaler oder hepatischer Insuffizienz konzentriert werden.
  • Bei zu operierenden Patienten mit renaler Insuffizienz ist Cisatracurium das Mittel der Wahl. Werden andere nicht-depolarisierende Muskelrelaxantien angewendet, muss die Dosierung dem Ausmaß der Niereninsuffizienz angepasst werden.
  • Alternative bei Patienten mit hepatischer Insuffizienz ist die dosisadaptierte und indikationsentsprechende Gabe der oben aufgeführten nicht-depolarisierenden Muskelrelaxantien.
     

Die AMK bittet ApothekerInnen versorgte Einrichtungen bzw. Stationen angemessen zu informieren.

Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem Lieferengpass von Cisatracurium sowie beim Einsatz entsprechender therapeutischer Alternativen sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BfArM; Cisatracurium: Empfehlung der AWMF und DGAI vom 26.11.2020. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelzulassung → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe (Zugriff am 1. Dezember 2020)