In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 71-80 von 3432.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufPaliperidon Advanz Pharma 25 mg Depot-Injektionssuspension in einer Fertigspritze, 1 Stück, Paliperidon Advanz Pharma 50 mg DepoPaliperidonAdvanz Pharma Limited18302351
18302368
18302374
18302380
18302397
30.12.2025
HerstellerinformationAnagrelid Ribosepharm 0,5 mg und 1 mg HartkapselnAnagrelidHikma Pharma23.12.2025
ChargenrückrufTannolact® Badezusatz 40 %, 10x10 g, 40x10 g, 150 g, Tannolact® Creme 1 %, 20 g und 50 g, Tannolact® Fettcreme 0,4 %, 50 g, TannPhenolsulfonsäure-Phenol-Urea-Formaldehyd-Kondensat, NatriumsalzGalderma Laboratorium03669382
03669399
03669413
08665644
08665650
08665621
08781706
23.12.2025
HerstellerinformationBeriglobinHumanes normales ImmunglobulinCSL Behring22.12.2025
ChargenrückrufRamipril 089PHARM 5 mg TablettenRamipril089PHARM19397460
19397477
19397483
22.12.2025
ChargenrückrufVelgastin® Blähungen KautablettenEngelhard Arzneimittel17869736
17869742
17869759
22.12.2025
ChargenrückrufEsomeprazol Basics 20 mg magensaftresistente Hartkapseln, 30, 60 und 90 Stück, Esomeprazol Basics 40 mg magensaftresistente HartEsomeprazolBasics15744338
15744344
15744350
15744396
15744404
19.12.2025
ChargenrückrufErythromycin-Zink kohlpharma 40 mg / ml + 12 mg / ml, „kohlpharma“ 30 ml und 2x30 ml, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einerZineryt 40 mg / ml + 12mg / mlkohlpharma11229585
11229579
19.12.2025
Rückrufe allgemeinCodein - 1 A Pharma 16 mg / ml Tropfen zum Einnehmen, LösungCodein1 A Pharma14238691
14238716
19.12.2025
HerstellerinformationSulfato de Salbutamol Aeros. 100 µg / Sprühstoß BRASalbutamolGlenmark Arzneimittel17.12.2025
Zeige Ergebnisse 71-80 von 597.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Melderate zu Qualitätsmangel bei Novaminsulfon (Metamizol) 500 mg/ml Lichtenstein und Metamizol Zentiva 500 mg/ml, Tropfen zum Einnehmen: unzureichende Risikoabwehrmaßnahmen seitens des Herstellers 21.01.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko von Anwendungsfehlern mit Überdosierung bei Deferasirox-haltigen Filmtabletten20.12.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Befristetes Ruhen aller Zulassungen angeordnet - Update20.12.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Fosfomycin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Infusionslösung festgestellt19.12.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Vielen Dank für Ihr Engagement zur Meldung von Arzneimittelrisiken17.12.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Amoxicillin Micro Labs 500 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Bildung von Agglomeraten nach Herstellung gemäß Produktinformation02.12.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Diamorphin-haltige Arzneimittel festgestellt18.11.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 202404.11.2024
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Empfehlung zum Ruhen der Zulassung von Oxbryta® (▼, Voxelotor) 500 mg Filmtabletten aufgrund des Risikos für Sichelzellkrisen - Update30.10.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt18.10.2024

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Anordnung zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung)

Datum:
20.03.2020
Das BfArM informiert aktuell darüber, dass, gemäß vorliegender Informationen, bei einzelnen Marktteilnehmern verstärkt eine übermäßige Bevorratung mit Arzneimitteln stattfindet. Um möglichen (regionalen) Arzneimittelengpässen aufgrund der hieraus resultierenden Ungleichverteilungen entgegenzuwirken, werden nun die pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler seitens des BfArM aufgefordert, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.

Um für den Zeitraum der SARS-CoV-2-Pandemie eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung sicherzustellen, ordnet das BfArM aktuell an, dass eine Belieferung öffentlicher Apotheken, Krankenhaus- und krankenhausversorgender Apotheken auf folgenden Umfang zu begrenzen ist:

Öffentliche Apotheken:

  • Durch pharmazeutischen Großhandel bzw. pharmazeutische Unternehmen ist die ordnungsgemäße Versorgung der Apotheken in Deutschland zur gesetzlichen Mindestbevorratung von einer Woche, gemäß § 15 Abs. 1 ApBetrO, sicherzustellen.
  • Die Belieferung mit Arzneimitteln soll auf der Basis der Abgabemengen des Vorjahres erfolgen. Von dieser kann in begründeten Fällen abgewichen werden, sofern dies zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestbevorratung der Apotheke erfolgt und nicht der Überbevorratung dient.
     

Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken:

  • Bei Arzneimitteln, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angewendet werden, soll die Bevorratung den durchschnittlichen Bedarf von 8 Wochen nicht überschreiten.
  • Für alle anderen Arzneimittel soll die Bevorratung den durchschnittlichen Bedarf von 4 Wochen nicht überschreiten.
     

Darüber hinaus ist von den pharmazeutischen Unternehmen die ordnungsgemäße Versorgung des pharmazeutischen Großhandels zur gesetzlichen Mindestbevorratung von zwei Wochen sicherzustellen (§ 52b Abs. 2 AMG). Auch hier soll die Belieferung auf der Basis der Liefermengen des Vorjahres erfolgen, von der in begründeten Fällen abgewichen werden kann.

Die Anordnung berücksichtigt laut BfArM die aktuell stark erhöhte Nachfrage und die Notwendigkeit der prioritären Versorgung von Krankenhäusern und krankenhausversorgenden Apotheken mit Arzneimitteln im erforderlichen Umfang.

Abweichungen von dieser allgemeinen Anordnung können von den zuständigen Bundesoberbehörden bekannt gegeben werden. Die genannten Maßnahmen gelten für den Zeitraum der SARS-CoV-2-Pandemie. Der Zeitpunkt der Beendigung dieser Anordnung wird vom BfArM mitgeteilt.

Weitere Informationen können dem Bescheid entnommen werden. /

Quellen
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Allgemeine Anordnung an die pharmazeutischen Unternehmer und die pharmazeutischen Großhändler zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung). (20. März 2020)