In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufFenistil, 5 und 10 x 5 Stück, Injektionslösung, Ch.-B.: 11027154 und 11045012DimetindenNovartis Consumer Health02337666
02337672
25.11.2014
ChargenrückrufFentanyl-HEXAL sublingual, diverseFentanylHexal10134960
10134977
10134983
10135008
10135014
10135020
10135037
10135043
10135066
10135072
10135089
10135095
25.11.2014
ChargenrückrufGlucobay 100, 105 Stück, Tabletten, Ch.-B.: BXGDB21Acarbosemevita HandelsGmbH0434992325.11.2014
ChargenrückrufLamivudin / Zidovudin, Aurobindo 150 mg / 300 mg, 60 Stück, Filmtabletten, Ch.-B.: LCSA14002-ALamivudin / ZidovudinAurobindo Pharma0876772925.11.2014
ChargenrückrufLevetiracetam Aurobindo, Filmtabletten, diverseLevetiracetamAurobindo Pharma09478708
09478714
09478795
25.11.2014
ChargenüberprüfungenDiclo 75 SL 1A Pharma, 20 Stück, Retard-Tabletten, Ch.-B.: EN1884Diclofenac natrium1A Pharma0291309325.11.2014
Rote-Hand-BriefeStelaraUstekinumabJanssen Cilag25.11.2014
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Nuwiq®Simoctocog alfaOctapharma10538120
10538137
10538143
10538172
01.12.2014
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Glybera®AlipogentiparvovecChiesi1027219401.12.2014
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Metopiron®MetyraponLaboratoire HRA Pharma1053894701.12.2014
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenMedizinprodukte: Abgrenzung von Arzneimitteln, Vertriebswege und Risikoabwehr04.08.2015
Information der Institutionen und BehördenRuhen der Zulassungen: BfArM veröffentlicht Liste vom EU-Kommissionsbeschluss betroffener Arzneimittel im Zusammenhang mit mangelhaften GVK Biosciences Studien28.08.2015
Information der Institutionen und BehördenRuhen der Zulassungen: BfArM veröffentlicht Liste vom EU-Kommissionsbeschluss betroffener Arzneimittel im Zusammenhang mit mangelhaften GVK Biosciences Studien28.08.2015
Information der Institutionen und BehördenSchwere Herzrhythmusstörungen unter HCV-Therapeutika (Simeprevir plus Sofosbuvir) in Kombination mit Amiodaron31.08.2015
Information der Institutionen und BehördenKava-Kava-haltige Arzneimittel: Zulassung unter Sicherheitsauflagen01.09.2015
Information der Institutionen und BehördenEuropäisches Risikobewertungsverfahren zu Fusafungin-haltigen Nasen- und Mundsprays gestartet15.09.2015
Information der Institutionen und BehördenSibutramin: Ruhen der Zulassung weiterhin verlängert15.09.2015
Information der Institutionen und BehördenFDA prüft die Anwendungssicherheit von Tramadol bei Kindern unter 17 Jahren29.09.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Sicherheitsmaßnahmen für Adrenalin-haltige Autoinjektoren06.10.2015
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Leukenzephalopathie und Hirnödem unter Behandlung mit Etanercept (Enbrel)13.10.2015

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich

Datum:
03.03.2015
AMK / Einer Pressemitteilung des BfArM zufolge stuft die Bundesoberbehörde die Miracle Mineral Supplement-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Darüber hinaus sieht das BfArM die Produkte als bedenklich nach § 5 Arzneimittelgesetz an, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Das BfArM hatte bereits im Mai 2014 vor Natriumchlorit-Produkten gewarnt (Pharm. Ztg. Nr. 23 vom 5. Juni 2014, Seite 109), die über das Internet als Miracle Mineral Supplement zur Heilung von Krebs, Malaria, chronischen Infektionen und weiteren schwerwiegenden Krankheiten beworben und vertrieben werden. Gegen die Einstufung kann der Hersteller innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. MMS enthält eine 28-prozentige Natriumchlorit-Lösung, MMS2 Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer »Aktivator«-Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion mit der »Aktivatorlösung« entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, Chlor-ähnlichem Geruch. Den Giftnotrufzentralen liegen Berichte über Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von MMS vor. Das BfArM hat die beiden Produkte MMS und MMS2 als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen, weil der Hersteller arzneiliche Zweckbestimmungen angibt. Auf seiner mittlerweile nicht mehr zugänglichen Internetseite weist er auch auf mögliche starke Nebenwirkungen wie Durchfall und Übelkeit hin. Das BfArM kann über die Einstufung beziehungsweise die Zulassungspflicht eines konkreten Produktes entscheiden, wenn eine Landesbehörde dies nach § 21 Absatz 4 Arzneimittelgesetz beim BfArM beantragt. Ein solcher Antrag wurde 2014 gestellt. Die Entscheidung des BfArM versetzt nun die zuständigen Länderbehörden in die Lage, Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten einzuleiten und zum Beispiel die Einfuhr oder den Vertrieb dieser Produkte zu untersagen. / Quelle BfArM; Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft zwei »Miracle Mineral Supplement«-Produkte als zulassungspflichtig und bedenklich ein. www.bfarm.de, Presse (26. Februar 2015)