In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLinola sept Mund- und Rachenspülung, 375 mlDr. August Wolff1687838315.03.2022
ChargenrückrufProf. Dr. Walkhoff´s Jodoform-Paste, 9 gJodoform, Levomenthol, 4-Chlorphenol, CampherAdolf Haupt & Co.0452410214.03.2022
ChargenrückrufTiroler Nussöl Dermapharm05960236
05960265
05960259
05960271
06347495
06347503
11.03.2022
ChargenrückrufVasofix® Certo 0,70 x 19 mm G 24 gelb PUR, Vasofix® Safety 0,70 x 19 mm G 24 gelb PUR, KanülenB. Braun Deutschland10.03.2022
ChargenrückrufVerdye 5 mg / ml 50 mg, Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung, 5 DurchstechflaschenIndocyaningrünDiagnostic Green1247219309.03.2022
Rote-Hand-BriefeInfliximab07.03.2022
ChargenrückrufSimva Basics 20 mg, 100 TablettenSimvastatinBasics0023223607.03.2022
ChargenrückrufAerius 5 mg / ml, „EurimPharm“, 150 ml Lösung zum EinnehmenDesloratadinEurimPharm Arzneimittel0020234703.03.2022
ChargenrückrufVigantol Öl 20.000 I.E. / ml, „EurimPharm“, 10 ml Tropfen zum EinnehmenColecalciferolEurimPharm Arzneimittel 1397171603.03.2022
HerstellerinformationTrulicityDulaglutidLilly Deutschland01.03.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken

Datum:
20.01.2023

AMK / Die Allgemeinverfügung des BMG zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 wurde neu gefasst und ist am 18. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.


Abweichend von der bisherigen Fassung, in der galt, dass Apotheken das vom Bund zentral beschaffte Arzneimittel Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) in unbegrenzter Höhe bevorraten konnten, ist nun für Apotheken eine Bevorratung von maximal 20 Therapieeinheiten zulässig (1). Für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken ist die Bevorratung auf bis zu 50 Therapieeinheiten begrenzt. Bereits vor Inkrafttreten dieser Neufassung ausgelieferte Packungen dürfen aber weiterhin bevorratet werden.


Die erlaubten Bevorratungsmengen wurden bereits mehrfach angepasst (2). Laut einem Begleitschreiben des BMG erfolgt die erneute Begrenzung aufgrund konkreter Verdachtsfälle auf auffällig hohe Bestellmengen sowie direkter Anfragen zu Möglichkeiten des Exports durch verschiedene Marktteilnehmer. Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts sowie das Handeltreiben (insbesondere der Export) von Paxlovid® sind unzulässig und werden weiterhin strafrechtlich verfolgt (3). /


Quellen
1) BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 11. Januar 2023. (BAnz AT 18.01.2023 B5)
2) AMK; 05/22 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verfügbar – Update. www.arzneimittelkommission.de → AMK-Nachrichten (Zugriff am 19. Januar 2023)
3) BMG an ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (Korrespondenz). (17. Januar 2023)