In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationAspirin® AcetylsalicylsäureBayer Vital03.04.2023
ChargenrückrufOxycodonhydrochlorid Heumann 10 mg RetardtablettenOxycodonhydrochloridHeumann Pharma & Co. Generica KG1606032303.04.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Sotyktu®DeucravacitinibBristol Myers Squibb16151965
18073809
18073815
01.04.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tremelimumab AstraZenecaTremelimumabAstra-Zeneca1435889201.04.2023
ChargenrückrufHepatodoron®Erdbeerblätter-Pulver, Weinblätter-PulverWeleda0076171029.03.2023
ChargenrückrufCystus®Dr. Pandalis0703428429.03.2023
HerstellerinformationLanicor®Digoxinmibe Arzneimittel28.03.2023
ChargenrückrufCerivikehl®Cetraria islandicaSanum-Kehlbeck03563152
03563169
03563175
28.03.2023
Herstellerinformation1 A Pharma27.03.2023
HerstellerinformationOzempic®Novo Nordisk Pharma24.03.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: angepasstes Vorgehen zur Information über Textänderungen bei Standardzulassungen ab 20. August 2025

Datum:
22.08.2025
AMK / Aktuell informiert das BfArM über ein neues Vorgehen zur Benachrichtigung bei Aktualisierungsbedarf von Standardzulassungen. Bisher wurden nach Abschluss von PSUSA- und EU-Risikobewertungsverfahren (Referrals nach Artikel 31 und 107i der Richtlinie 2001/83/EG) betroffene Nutzer von Standardzulassungen bei relevanten Textänderungen vom BfArM nachrichtlich informiert. Seit dem 20. August 2025 sind gemeldete Nutzer von Standardzulassungen angehalten, sich im entsprechenden Bereich der BfArM-Website selbst darüber zu informieren, ob eine eigenständige Anpassung der Zulassungstexte erforderlich ist. Dazu wird künftig ein expliziter Hinweis zur Übertragbarkeit auf betroffene Standardzulassungen im jeweiligen Umsetzungsbescheid veröffentlicht. Ein separater nachrichtlicher Versand entfällt somit. Hinsichtlich der Einreichung nationaler Änderungsanzeigen bleibt das Verfahren laut BfArM unverändert. Die AMK betont, dass, soweit Apotheken als Nutzer von Standardzulassungen registriert sind, weiterhin eine entsprechende Information wie gewohnt als Nachricht über www.arzneimittelkommission.de veröffentlicht wird; die AMK informierte diesbezüglich letztmalig im Juni 2025 (siehe Pharm. Ztg. 2025 Nr. 25, Seite 84). Das Verfahren ist bereits etabliert. Die AMK steht dazu mit den beteiligten Stellen in engem Kontakt. / Quellen BfArM; Standardzulassungen: Information zur Mitteilung von Aktualisierungsbedarf aufgrund von PSUSA und Risikobewertungsverfahren. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → PSURs/PSUSA (Zugriff am 20. August 2025)