In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 681-690 von 2936.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinRivastigmin-biomo, diverseRivastigminbiomo pharma10.01.2017
Rückrufe allgemeinCefuroxim Eberth 750 mg und 1500 mg, 10 Stück, Trockensubstanz, ohne Lösungsmittel, alle Chargen CefuroximDr. Friedrich Eberth Arzneimittel00056874
00056880
17.01.2017
ChargenrückrufCodeintropfen Hexal 0,5 mg / Tropfen, 15 ml, LösungCodeinHexal0912313517.01.2017
ChargenrückrufParacetamol apo-rot 500 mg, 20 Stück, Filmtabletten, diverse ChargenParacetamolPuren Pharma1028054917.01.2017
ChargenrückrufThyreogutt mono Tropfen, 50 ml, FlüssigkeitWolfstrappkrautDr. Willmar Schwabe0480808717.01.2017
ChargenüberprüfungenAkne-Wasser, 100 ml, LösungWala Heilmittel0139997817.01.2017
HerstellerinformationNurofen Junior Fieber- und Schmerzsaft 40 mg / ml Suspension zum Einnehmen, 100 mIbuprofenReckitt Benckiser Deutschland07776471
07776465
17.01.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ibrance®PalbociclibPfizer11670057
11670086
11670092
17.01.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ofloxacin-Ophtal 3 mg / g Augensalbe OfloxacinDr. Winzer Pharma1124093117.01.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Celecoxib Acino 100- /  200 mg HartkapselnCelecoxibAcino11608839
11608845
24.01.2017
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Vindesin-haltigen Arzneimitteln: Fachgesellschaften empfehlen bei akuter lymphatischer Leukämie und Burkitt-Leukämie eine Überbrückung mit Vincristin13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung

Datum:
06.01.2015
AMK / Am 13. Dezember 2014 ist die 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (1). In der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) wird für das Betäubungsmittel Lisdexamfetamindimesilat eine Höchstverschreibungsmenge von 2100 mg festgelegt. Lisdexamfetamin ist im Fertigarzneimittel Elvanse® 30 mg, 50 mg und 70 mg Hartkapseln enthalten, das im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen bei Kindern ab 6 Jahren als Mittel der zweiten Wahl eingesetzt wird. Darüber hinaus wird Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 5 BtmVV geändert: In Fällen, in denen der Arzt dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben hat, genügt auf der Betäubungsmittelverschreibung künftig der ärztliche Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung. Der genaue Wortlaut »gemäß schriftlicher Anweisung« ist nicht mehr vorgeschrieben. Die alte Vorschrift hatte wiederholt Anlass zu Retaxationen gegeben. In die Anlagen I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes werden etwa 30 neue gesundheitsgefährdende psychoaktive Substanzen (unter anderem Amphetamin-Derivate, Cannabinoide) aufgenommen. Weiter umfasst die Änderungsverordnung einige Änderungen in den Paragrafen 5a »Substitutionsregister« und 5b »Verschreiben für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen«, die überwiegend die Ärzte beziehungsweise Behörden betreffen. Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie in der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt. In diesem Zusammenhang möchte die AMK darauf hinweisen, dass für Verordnungen nach dem 31. Dezember 2014 die Verwendung der neuen BtM-Rezepte (neun-stellige Rezeptnummer) vorgeschrieben ist. Alte BtM-Rezepte dürfen folglich nach dem 7. Januar 2015 nicht mehr beliefert werden (2). / Quelle www.bgbl.de --> kostenloser Bürgerzugang --> Bundesgesetzblatt Teil I ---> 2014 --> Nr. 57 vom 12. Dezember 2014 --> Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften BfArM; Alte Betäubungsmittelrezepte dürfen ab dem 01.01.2015 nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden www.bfarm.de --> Presse --> Pressemitteilung Nr. 13/14 (16. September 2014)