In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tremelimumab AstraZenecaTremelimumabAstra-Zeneca1435889201.04.2023
ChargenrückrufHepatodoron®Erdbeerblätter-Pulver, Weinblätter-PulverWeleda0076171029.03.2023
ChargenrückrufCystus®Dr. Pandalis0703428429.03.2023
HerstellerinformationLanicor®Digoxinmibe Arzneimittel28.03.2023
ChargenrückrufCerivikehl®Cetraria islandicaSanum-Kehlbeck03563152
03563169
03563175
28.03.2023
Herstellerinformation1 A Pharma27.03.2023
HerstellerinformationOzempic®Novo Nordisk Pharma24.03.2023
HerstellerinformationMitem®MitomycinSubstipharm22.03.2023
Chargenrückrufmagnerot® A 500 GranulatMagnesiumWörwag Pharma0632128320.03.2023
Rote-Hand-Briefe17.03.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder

Datum:
30.06.2025
AMK / Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 19. April 2023 (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 18, Seite 87) hatte das BMG einen Versorgungsmangel Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder in Deutschland festgestellt. Das BMG stellt mit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 nun fest, dass der Versorgungsmangel bei Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim fortbesteht, da nach Information des BfArM weiterhin eine kritische Versorgungslage vorliegt (1, 2). Demgegenüber hat sich nach Information des BfArM die Versorgungslage mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit anderen als den zuvor genannten Wirkstoffen grundsätzlich stabilisiert. Der mit Bekanntmachung vom 19. April 2023 festgestellte Versorgungsmangel besteht insoweit nicht mehr. Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Antibiotika-haltigen Säften für Kinder unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen 1) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 (BAnz AT 26.06.2025 B6). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 30. Juni 2025) 2) BfArM; Aufhebung und Eingrenzung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Antibiotika für Kinder (Zugriff am 30. Juni 2025)