In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyvgart®Efgartigimod alfaArgenx1799128801.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyepti®EptinezumabLundbeck1800438101.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Breyanzi®Lisocabtagen maraleucelBristol-Myers-Squibb1731281501.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Roctavian®Valoctocogen RoxaparvovecBiomarin1614265301.09.2022
HerstellerinformationGentamicinsulfatFagron17419281
08562401
00451576
30.08.2022
HerstellerinformationFluorouracil Accord 50 mg / mlFluorouracilAccord Healthcare29.08.2022
ChargenrückrufArilin®MetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0258787729.08.2022
ChargenrückrufChlorhexidindiacetatCaesar & Loretz02195172
02195189
02195195
25.08.2022
ChargenrückrufMetoprolol – 1 A Pharma® Succ 23,75 mgMetoprolol1 A Pharma17163278
17163290
24.08.2022
HerstellerinformationAmoxihexal® 500 mgHexal0312651723.08.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Lieferengpass von Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim): Beschaffung ausländischer Ware über internationale Apotheken möglich - Update

Wirkstoff:
Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)
Datum:
11.10.2022

Ergänzung der AMK vom 11. Oktober 2022: Die Regelungen des Einzelimports nach § 73 (3) AMG gelten uneingeschränkt. Voraussetzung eines Einzelimports bleibt eine gültige Verschreibung. Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken ist eine Bevorratung mit Arzneimitteln erlaubt (3).


AMK / Für Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol und Trimethoprim)-haltige Arzneimittel diverser Hersteller, sowohl als Tabletten als auch Suspension zum Einnehmen, besteht in Deutschland derzeit ein Lieferengpass. Das voraussichtliche Ende wird seitens der Firmen auf Ende 2022 bis Mitte 2023 terminiert (1).


Die Antibiotika-Fixkombination ist indiziert zur Behandlung einer Vielzahl von Infektionen, wie z. B. Infektionen der oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen Streptokokken-Angina), Infektionen der Nieren und der ableitenden Harnwege und anderen. Die Kombination Sulfamethoxazol und Trimethoprim ist auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet.


Das BfArM informiert nun, dass Apotheken in Deutschland über den Einzelimport gemäß § 73 (3) AMG ein Kontingent an ausländischer Ware beziehen können (2). Dies geschieht über den Weg der internationalen Apotheken. Dies betrifft insbesondere die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der Firma Eumedica, die in den Aufmachungen Englisch/Arabisch, Norwegisch, Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie Griechisch für den Import nach Deutschland verfügbar sind.


Die AMK bittet ApothekerInnen, diese Möglichkeit der Versorgung zu bedenken und PatientInnen sowie belieferte Institutionen angemessen zu informieren.


Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Cotrimoxazol-haltigen Arzneimitteln sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /



Quellen
1)    PharmNet.Bund; Veröffentlichte Lieferengpassmeldungen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Lieferengpass-Datenbank (Zugriff am 5. Oktober 2022)
2)    BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Sulfamethoxazol/Trimethoprim - Kompensationsoption zur aktuellen eingeschränkten Verfügbarkeit. (4. Oktober 2022)
3)    AMK an BfArM (Korrespondenz). (11. Oktober 2022)