In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tremelimumab AstraZenecaTremelimumabAstra-Zeneca1435889201.04.2023
ChargenrückrufHepatodoron®Erdbeerblätter-Pulver, Weinblätter-PulverWeleda0076171029.03.2023
ChargenrückrufCystus®Dr. Pandalis0703428429.03.2023
HerstellerinformationLanicor®Digoxinmibe Arzneimittel28.03.2023
ChargenrückrufCerivikehl®Cetraria islandicaSanum-Kehlbeck03563152
03563169
03563175
28.03.2023
Herstellerinformation1 A Pharma27.03.2023
HerstellerinformationOzempic®Novo Nordisk Pharma24.03.2023
HerstellerinformationMitem®MitomycinSubstipharm22.03.2023
Chargenrückrufmagnerot® A 500 GranulatMagnesiumWörwag Pharma0632128320.03.2023
Rote-Hand-Briefe17.03.2023
Zeige Ergebnisse 541-544 von 544.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: neue Monografie für die Standardzulassung „Xylometazolin-HCl-Lösung 0,1 %“

Datum:
20.05.2025
AMK / Das BfArM informiert über die neue Monografie der Standardzulassung „Xylometazolin-HCl-Lösung 0,1%“, welche aufgrund der 12. Änderungsverordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln eingeführt wurde (1). Die neue Monografie verzichtet bei der Zusammensetzung auf den Zusatz von Konservierungsmitteln. Die Konservierung der Lösung soll künftig über ein geeignetes Primärpackmittel gewährleistet werden. Um Verwechslungen mit den nach der bisherigen Monografie hergestellten Arzneimitteln zu vermeiden, wurde der neuen Monografie eine neue Zulassungsnummer („2670.99.99“) zugewiesen. Apotheken, die in der Vergangenheit von der bisherigen Monografie Gebrauch gemacht haben, sind nach § 67 Absatz 5 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) verpflichtet, dem BfArM die Beendigung der Nutzung der Monografie bis zum 15. Juni 2025 unter www.pharmnet-bund.de anzuzeigen (2). Sofern beabsichtigt ist, die neue Monografie zu nutzen, ist dies ebenfalls anzeigepflichtig. / Quellen 1) BfArM; Derzeit gültige Monografien der Standardzulassung für Humanarzneimittel. www.bfarm.de → Arzneimittel → Zulassung → Zulassungsrelevante Themen → Standardzulassung und -registrierung (Zugriff am 20. Mai 2025) 2) BfArM an ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (E-Mail-Korrespondenz); Erinnerung zur Löschung Xylometazolinhydrochlorid 0,1 % Zul.-Nr.: 2459.98.99 (20. Mai 2025)