In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 621-630 von 3479.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Herstellerinformation13.03.2024
HerstellerinformationMicro Labs12.03.2024
Herstellerinformation12.03.2024
Herstellerinformation11.03.2024
ChargenrückrufHeparin axicur® 60.000 I.E. Salbe, 100 gHeparinaxicorp Pharma1405227111.03.2024
ChargenrückrufOncofolic®Folinsäuremedac0437389611.03.2024
ChargenrückrufSemintra®TelmisartanBoehringer Ingelheim Vetmedica1011401207.03.2024
Chargenrückrufmedac0273646106.03.2024
Herstellerinformation05.03.2024
ChargenrückrufFlanamoxAmoxicillin, FlucloxacillinDr. August Wolff Arzneimittel0859109305.03.2024
Zeige Ergebnisse 601-601 von 601.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel für Diamorphin-haltige Arzneimittel festgestellt - Update

Datum:
16.02.2026

Aktualisierung der AMK vom 16. Februar 2026: In einer Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 23. Januar 2026 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest, dass der Versorgungsmangel mit diamorphinhaltigen Arzneimitteln in Deutschland nicht länger vorliegt (2).



AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BMG in Deutschland ein Versorgungsmangel an Diamorphin-haltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Injektionslösung.

Bei Diamorphin-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt geben, sobald der Versorgungsmangel behoben ist.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Diamorphin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

 

Quellen

(1) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 11. November 2024 (BAnz AT 15.11.2024 B3). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 18. November 2024)

(2) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 23. Januar 2026 (BAnz AT 13.02.2026 B3). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 16. Februar 2026)