In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Herstellerinformation13.03.2024
HerstellerinformationMicro Labs12.03.2024
Herstellerinformation12.03.2024
Herstellerinformation11.03.2024
ChargenrückrufHeparin axicur® 60.000 I.E. Salbe, 100 gHeparinaxicorp Pharma1405227111.03.2024
ChargenrückrufOncofolic®Folinsäuremedac0437389611.03.2024
ChargenrückrufSemintra®TelmisartanBoehringer Ingelheim Vetmedica1011401207.03.2024
Chargenrückrufmedac0273646106.03.2024
Herstellerinformation05.03.2024
ChargenrückrufFlanamoxAmoxicillin, FlucloxacillinDr. August Wolff Arzneimittel0859109305.03.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
09.07.2018
AMK / Am 3. Juli 2018 fand die 79. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) im BfArM, Bonn, statt. Der Ausschuss, in dem die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) als eines von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse aus dem Kurzprotokoll der Sitzung mitgeteilt werden.

Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, Zubereitungen zur dermalen Anwendung aus Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Selbiges gilt für orales Levocetirizin, das (R)-Enantiomer von Cetirizin, und Diclofenac zum äußeren Gebrauch als Pflaster.
Distickstoffmonoxid soll nach Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses der Verschreibungspflicht unterstellt werden, ebenso wie Amprolium zur Anwendung bei Tieren, ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben.
Der Antrag zu Methocarbamol zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht wurde einstimmig abgelehnt.

Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2019 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. /

Quellen
BfArM; Kurzprotokoll der 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht am 03. Juli 2018. www.bfarm.de -> Arzneimittel -> Pharmakovigilanz -> Ausschüsse und Gremien -> Verschreibungspflicht -> Tagesordnungen und Protokolle (Zugriff am 05. Juli 2018)