In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufACC® Kindersaft, 20 mg / ml Lösung zum EinnehmenAcetylcysteinHexal0696461525.03.2024
ChargenrückrufLevodopa / Benserazid Devatis 100 mg / 25 mg TablettenLevodopa / BenserazidDevatis1685668325.03.2024
HerstellerinformationPfizer Pharma21.03.2024
Herstellerinformation20.03.2024
ChargenrückrufPantoprazol Heumann 20 mg magensaftresistente TablettenPantoprazolHeumann Pharma & Co. Generica KG0586033920.03.2024
HerstellerinformationAmitriptylin Micro Labs 66,29 mg FilmtablettenMicro Labs18.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin betaDuloxetinbetapharm Arzneimittel18.03.2024
ChargenüberprüfungenSpasmovowen®Atropa belladonna D4, Carbo vegetabilis D8, Citrullus colocynthis D4 und weitereWeber & Weber0329999115.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin GlenmarkDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132337314.03.2024
Rückrufe allgemeinVYEPTI®EptinezumabLundbeck1843867114.03.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM/PEI: Versendung von Rote-Hand-Briefen an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ab dem 1. Januar 2026

Datum:
28.11.2025

AMK / Das BfArM und PEI informieren in Rücksprache mit dem BMG darüber, dass ab dem 1. Januar 2026 Rote-Hand-Briefe von pharmazeutischen Unternehmern nicht mehr direkt an einzelne Krankenhausärztinnen und -ärzte versandt werden, sondern ausschließlich an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken.

Apotheken erhalten Rote-Hand-Briefe weiterhin postalisch und informieren im Rahmen ihrer bestehenden allgemeinen Pflicht über Arzneimittelrisiken das leitende ärztliche Personal sowie die Arzneimittelkommission des Krankenhauses. 

Das Informationsschreiben ist hier abrufbar.

Die Mitteilung einschlägiger Sicherheitsinformationen durch den Zulassungsinhaber an Beschäftigte des Gesundheitswesens und Patienten gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 sowie die Mitteilung an die Fachkreise gemäß § 11a Absatz 2 AMG verbleiben weiterhin vollständig in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmer.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, das Krankenhauspersonal angemessen zum Sachverhalt zu informieren. /


Quellen
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Konzept zur Versendung von Rote-Hand-Briefen an Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken. (25. November 2025)