In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationCarbamazepin Aristo 200 mg bzw. 400 mg RetardtablettenCarbamazepinAristo Pharma11.10.2022
Rote-Hand-BriefeNatpar®ParathyroidhormonTakeda11.10.2022
ChargenrückrufGelita-Tampon 1x1x1 cm, 1,5x1,5x1 cm, 8x5x1 cm und 8x2x1 cmB. Braun Deutschland00412286
00412240
00412317
00412346
11.10.2022
ChargenrückrufMinirin 60 Mikrogramm Lyophilisat zum Einnehmen, „Emra-Med“DesmopressinEmra-Med Arzneimittel0992150011.10.2022
Rote-Hand-BriefeCustodiol®Dr. Franz Köhler Chemie10.10.2022
HerstellerinformationNeulasta®PegfilgrastimAmgen1272384410.10.2022
ChargenrückrufMupirocin® InfectoPharm 20 mg / gMupirocinInfectoPharm Arzneimittel und Consilium1539330107.10.2022
Rote-Hand-BriefeNulojix®BelataceptBristol Myers Squibb04.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Scemblix®AsciminibNovartis17582727
17582710
17582762
17582733
01.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kapruvia®DifelikefalinVifor Pharma1809860801.10.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Herstellerinformation

Informationsbrief zu Amoxi 250 TS - 1 A Pharma 250 mg/5 ml: Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents an Packungen mit veralteter Gebrauchsinformation

Hersteller:
1 A Pharma GmbH
Datum:
23.02.2024

AMK / Die Firma 1 A Pharma GmbH informiert in Abstimmung mit dem BfArM und der zuständigen Landesbehörde, der Regierung von Oberbayern, zur geplanten Inverkehrbringung von Amoxi 250 TS – 1 A Pharma 250 mg/5 ml, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, der Charge MX7204 mit veralteter Gebrauchsinformation.

Die Gestattung des Inverkehrbringens ist befristet und stützt sich auf § 79 des Arzneimittelgesetzes (AMG), wonach nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten können; die AMK berichtete (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 18, Seite 87).

Die Anordnung dient der Sicherstellung der Versorgung mit Antibiotika zur Behandlung von Infektionen, da verschiedene Antibiotika derzeit in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar sind.

Die veraltete Gebrauchsinformation unterscheidet sich von der aktuellen Version u. a. bei den sicherheitsrelevanten Angaben: Der aktualisierte Text enthält präzisere Angaben zu den bereits bekannten Wechselwirkungen zwischen Amoxicillin und Probenecid sowie Methotrexat.

Darüber hinaus sind die Angaben zu der bereits bekannten Nebenwirkung einer aseptischen Meningitis präzisiert und die Häufigkeitsangabe der bekannten Nebenwirkung Kristallurie von „sehr selten“ zu „nicht bekannt“ herabgestuft. Zusätzlich sind folgende Nebenwirkungen mit einer Häufigkeit „nicht bekannt“ neu aufgenommen: Kounis-Syndrom, arzneimittelbedingtes Enterokolitissyndrom (DIES) und lineare IgA-Krankheit.

Die aktuelle Gebrauchsinformation (Stand Februar 2023) ist in der ABDA-Datenbank hinterlegt sowie dem Informationsbrief als Anlage beigefügt.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten, Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Abgabe der Packungen angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Amoxicillin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1 A Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); 1 A Pharma - Veröffentlichung in der Rubrik "Information der Hersteller". (21. Februar 2024)