In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationAbraxane® Paclitaxel-Humanserumalbumin-gebundene NanopartikelBristol-Myers SquibbaA08.11.2022
ChargenrückrufBroncho Vaxom f. Erwachsene, „Emra-Med“Emra-Med Arzneimittel0876012407.11.2022
ChargenrückrufCaesar & Loretz11071948
11071954
11071960
04.11.2022
Rote-Hand-BriefeImbruvica®IbrutinibJanssen-Cilag International N. V.03.11.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Quviviq™DaridorexantIdorsia18113064
18113118
18113093
01.11.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Cevenfacta®Eptacog beta (aktiviert)LFB18030042
18030065
01.11.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Xevudy®SotrovimabGlaxo-Smith-Kline1797859501.11.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tezspire®TezepelumabAstra-Zeneca17882079
17882091
01.11.2022
Rückrufe allgemeinTrogarzo® 200 mgIbalizumabTheratechnologies Europe Limited1639829831.10.2022
HerstellerinformationPregabalin Sandoz 150 mgPregabalinHexal1688711727.10.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Herstellerinformation

Informationsbrief zu Amoxi 250 TS - 1 A Pharma 250 mg/5 ml: Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents an Packungen mit veralteter Gebrauchsinformation

Hersteller:
1 A Pharma GmbH
Datum:
23.02.2024

AMK / Die Firma 1 A Pharma GmbH informiert in Abstimmung mit dem BfArM und der zuständigen Landesbehörde, der Regierung von Oberbayern, zur geplanten Inverkehrbringung von Amoxi 250 TS – 1 A Pharma 250 mg/5 ml, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, der Charge MX7204 mit veralteter Gebrauchsinformation.

Die Gestattung des Inverkehrbringens ist befristet und stützt sich auf § 79 des Arzneimittelgesetzes (AMG), wonach nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten können; die AMK berichtete (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 18, Seite 87).

Die Anordnung dient der Sicherstellung der Versorgung mit Antibiotika zur Behandlung von Infektionen, da verschiedene Antibiotika derzeit in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar sind.

Die veraltete Gebrauchsinformation unterscheidet sich von der aktuellen Version u. a. bei den sicherheitsrelevanten Angaben: Der aktualisierte Text enthält präzisere Angaben zu den bereits bekannten Wechselwirkungen zwischen Amoxicillin und Probenecid sowie Methotrexat.

Darüber hinaus sind die Angaben zu der bereits bekannten Nebenwirkung einer aseptischen Meningitis präzisiert und die Häufigkeitsangabe der bekannten Nebenwirkung Kristallurie von „sehr selten“ zu „nicht bekannt“ herabgestuft. Zusätzlich sind folgende Nebenwirkungen mit einer Häufigkeit „nicht bekannt“ neu aufgenommen: Kounis-Syndrom, arzneimittelbedingtes Enterokolitissyndrom (DIES) und lineare IgA-Krankheit.

Die aktuelle Gebrauchsinformation (Stand Februar 2023) ist in der ABDA-Datenbank hinterlegt sowie dem Informationsbrief als Anlage beigefügt.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten, Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Abgabe der Packungen angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Amoxicillin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1 A Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); 1 A Pharma - Veröffentlichung in der Rubrik "Information der Hersteller". (21. Februar 2024)