In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Jublia® Efinaconazol Almirall01.05.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ojemda® Tovorafenib Ipsen Pharma01.05.2026
ChargenrückrufHydromorphon Painbreak 8 mg, RetardtablettenHydromorphonPB Pharma1425687829.04.2026
Rote-Hand-BriefeBendamustin Accord 25 mg / ml Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungBendamustinAccord Healthcare28.04.2026
ChargenrückrufOxycodon-HCl beta 40 mg RetardtablettenOxycodon-HClbetapharm Arzneimittel04681698
04681712
27.04.2026
ChargenrückrufTinctura Tormentillae (70 %) 1:5, API, 100 ml, 250 ml und 1 lTinctura Tormentillae (70 %) 1:5Caesar & Loretz18890230
18890253
18890247
27.04.2026
Rückrufe allgemeinAtorimib® APONTIS® 10 mg / 10 mg Tabletten, 90 Stück, Atorimib® APONTIS® 10 mg / 80 mg Tabletten, 90 StückEzetimib, AtorvastatinApontis Pharma Deutschland18766228
18766317
27.04.2026
ChargenrückrufFampridin-ratiopharm 10 mg RetardtablettenFampridinratiopharm17668558
17668564
18391811
27.04.2026
HerstellerinformationLilly Deutschland24.04.2026
HerstellerinformationNeurocil®LevomepromazinDesitin Arzneimittel24.04.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Angusta 25 Mikrogramm Tabletten (Misoprostol): Berichte über Überdosierung und kontraindizierte Anwendung bei bereits eingesetzter Wehentätigkeit30.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder30.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Fosfomycin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Infusionslösung festgestellt - Update12.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Dobutamin-hameln 5 mg/ml und 12,5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung in englischer Aufmachung10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko für Missbrauch von Ketamin- und Esketamin-haltigen Arzneimitteln10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Änderung der Produktinformationen für Paracetamol-haltige Arzneimittel (mit Standardzulassung): Risiko einer metabolischen Azidose mit vergrößerter Anionenlücke (HAGMA)10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenUrbason solubile forte (Methylprednisolon) 1000 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung 06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Hinweis zur Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel: Patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung korreliert in Einzelfällen nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke im BMP06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Calciumfolinat-haltiger Parenteralia: Einschränkung der Distributionswege und eine kontingentierte Abgabe angeordnet - Update06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Empfehlungen zur Harmonisierung der Anwendungsgebiete für Azithromycin-haltige Arzneimittel und für neue Warnhinweise in den Produktinformationen27.05.2025

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Anordnung zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung)

Datum:
20.03.2020
Das BfArM informiert aktuell darüber, dass, gemäß vorliegender Informationen, bei einzelnen Marktteilnehmern verstärkt eine übermäßige Bevorratung mit Arzneimitteln stattfindet. Um möglichen (regionalen) Arzneimittelengpässen aufgrund der hieraus resultierenden Ungleichverteilungen entgegenzuwirken, werden nun die pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler seitens des BfArM aufgefordert, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.

Um für den Zeitraum der SARS-CoV-2-Pandemie eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung sicherzustellen, ordnet das BfArM aktuell an, dass eine Belieferung öffentlicher Apotheken, Krankenhaus- und krankenhausversorgender Apotheken auf folgenden Umfang zu begrenzen ist:

Öffentliche Apotheken:

  • Durch pharmazeutischen Großhandel bzw. pharmazeutische Unternehmen ist die ordnungsgemäße Versorgung der Apotheken in Deutschland zur gesetzlichen Mindestbevorratung von einer Woche, gemäß § 15 Abs. 1 ApBetrO, sicherzustellen.
  • Die Belieferung mit Arzneimitteln soll auf der Basis der Abgabemengen des Vorjahres erfolgen. Von dieser kann in begründeten Fällen abgewichen werden, sofern dies zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestbevorratung der Apotheke erfolgt und nicht der Überbevorratung dient.
     

Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken:

  • Bei Arzneimitteln, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angewendet werden, soll die Bevorratung den durchschnittlichen Bedarf von 8 Wochen nicht überschreiten.
  • Für alle anderen Arzneimittel soll die Bevorratung den durchschnittlichen Bedarf von 4 Wochen nicht überschreiten.
     

Darüber hinaus ist von den pharmazeutischen Unternehmen die ordnungsgemäße Versorgung des pharmazeutischen Großhandels zur gesetzlichen Mindestbevorratung von zwei Wochen sicherzustellen (§ 52b Abs. 2 AMG). Auch hier soll die Belieferung auf der Basis der Liefermengen des Vorjahres erfolgen, von der in begründeten Fällen abgewichen werden kann.

Die Anordnung berücksichtigt laut BfArM die aktuell stark erhöhte Nachfrage und die Notwendigkeit der prioritären Versorgung von Krankenhäusern und krankenhausversorgenden Apotheken mit Arzneimitteln im erforderlichen Umfang.

Abweichungen von dieser allgemeinen Anordnung können von den zuständigen Bundesoberbehörden bekannt gegeben werden. Die genannten Maßnahmen gelten für den Zeitraum der SARS-CoV-2-Pandemie. Der Zeitpunkt der Beendigung dieser Anordnung wird vom BfArM mitgeteilt.

Weitere Informationen können dem Bescheid entnommen werden. /

Quellen
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Allgemeine Anordnung an die pharmazeutischen Unternehmer und die pharmazeutischen Großhändler zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung). (20. März 2020)