In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufVitamin B12-ratiopharm® N InjektionslösungCyanocobalaminratiopharm0726079603.09.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Piasky®Crovalimab Roche01.09.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Awiqli®Insulin icodec Novo Nordisk01.09.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Yselty®Linzagolix Theramex Ireland01.09.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Jaypirca®PirtobrutinibLilly01.09.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Adzynma®Rekombinantes ADAMTS13 Takeda01.09.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Winrevair®Sotatercept MSD01.09.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tevimbra®Tislelizumab Beigene01.09.2024
ChargenrückrufDuloxetin Heumann 30 mg magensaftresistente Hartkapseln, Duloxetin Heumann 60 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinHeumann Pharma & Co. Generica KG10785634
10785686
30.08.2024
HerstellerinformationIdarubicin PhaRes 1 mg / ml 5mg Injektions-LösungIdarubicinPharma Resources29.08.2024
Zeige Ergebnisse 571-580 von 613.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenGadolinium-Verbindungen enthaltende Kontrastmittel: Nephrogene systemische Fibrose bei Patienten mit akuter Nierenschädigung24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 201517.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenUlipristalacetat und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva: Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Versandhandelsverbot10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenCSE-Hemmer: Risiko einer immunvermittelten nekrotisierenden Myopathie (IMNM)03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenLangzeitanwendung von Lithium: Risiken für Entwicklung von Nierentumoren03.03.2015

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Versorgungsmangel mit Piperacillin-haltigen Arzneimitteln

Wirkstoff:
Piperacillin
Datum:
03.01.2017

AMK / Nach Mitteilung des BfArM an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel bei Piperacillin-haltigen Monopräparaten und fixen Kombinationspräparaten (Piperacillin mit Betalactamase-Inhibitor). Piperacillin wird als partialsynthetisches Breitband-Penicillin parenteral angewendet zur Behandlung schwerer Allgemeininfektionen (zum Beispiel Meningitis, Pneumonie, Septikämie), Infektionen der Harnwege, des Genitaltraktes und der Gallenwege.


Als Ursache für diesen Engpass wird ein schwerer Betriebsunfall in einer der größten Herstellungsbetriebe dieses Antibiotikums angegeben.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können die zuständigen Behörden der Länder nun ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten, um eine Behandlung mit Arzneimitteln zu ermöglichen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden.


Der AMK liegen derzeit keine Informationen über die Zeitdauer des Versorgungsengpasses beziehungsweise die Lieferfähigkeit Piperacillin-haltiger Präparate einzelner pharmazeutischer Unternehmer/Großhändler vor. /


Quellen

BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 20. Dezember 2016. (BAnz AT 29.12.2016 B7) www. bundesanzeiger.de (29. Dezember 2016)