In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenüberprüfungenSpasmovowen®Atropa belladonna D4, Carbo vegetabilis D8, Citrullus colocynthis D4 und weitereWeber & Weber0329999115.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin GlenmarkDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132337314.03.2024
Rückrufe allgemeinVYEPTI®EptinezumabLundbeck1843867114.03.2024
Herstellerinformation13.03.2024
HerstellerinformationMicro Labs12.03.2024
Herstellerinformation12.03.2024
Herstellerinformation11.03.2024
ChargenrückrufHeparin axicur® 60.000 I.E. Salbe, 100 gHeparinaxicorp Pharma1405227111.03.2024
ChargenrückrufOncofolic®Folinsäuremedac0437389611.03.2024
ChargenrückrufSemintra®TelmisartanBoehringer Ingelheim Vetmedica1011401207.03.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 201427.01.2015
Information der Institutionen und BehördenMangelhafte Bioäquivalenzstudien der Firma GVK Biosciences: CHMP empfiehlt Ruhen der Zulassungen27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenTestosteron-haltige Arzneimittel: Mögliche kardiale Risike27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEntlassung von ellaOne und Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenNotfallkontrazeptivum ellaOne: Verschreibungspflicht von EU-Kommission aufgehoben13.01.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201406.01.2015
Information der Institutionen und Behörden28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM ordnet Ruhen der Zulassung diverser Generika an16.12.2014

Rote-Hand-Briefe

Rote-Hand-Brief zu Telavancin (Vibativ): Sicherheitsrelevante Anwendungshinweise

Hersteller:
Clinigen Healthcare Limited
Produkt:
Telavancin
Wirkstoff:
Vibativ
Datum:
20.01.2015
AMK / Die Firma Clinigen Healthcare Limited informiert im Rahmen der Markteinführung des EU-zugelassenen Antibiotikums Vibativ® mittels Rote-Hand-Brief über sicherheitsrelevante Anwendungsempfehlungen und mit der Anwendung von Telavancin verbundene Risiken. Telavancin ist ein intravenös zu verabreichendes Lipoglykopeptid-Antibiotikum. Es ist zugelassen bei Erwachsenen zur Behandlung von durch Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) verursachter nosokomialer Pneumonie (einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie), wenn alternative Behandlungen ungeeignet oder fehlgeschlagen sind. Das Nutzen/Risiko-Verhältnis für die Behandlung komplizierter Haut- und Weichgewebeinfektionen wurde vom CHMP negativ beurteilt. Telavancin soll nur bei oben genannter Indikation angewendet werden. Kontraindiziert ist die Anwendung bei schwerer Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearence < 30 ml/min, einschließlich hämodialysepflichtiger Patienten). Die Nierenfunktion soll während der ersten drei bis fünf Behandlungstage täglich und danach im Abstand von zwei bis drei Tagen kontrolliert werden. Bei während der Therapie merklich abfallender Nierenfunktion, soll der Nutzen einer Therapie-Fortführung mit Telavancin überprüft werden. Vorsicht ist geboten bei Patienten unter Therapie mit Arzneimitteln, die bekanntermaßen das QTc-Intervall verlängern und bei Patienten, bei denen ein hohes Risiko für eine QTc-Intervall-Verlängerung besteht. Fachpersonal soll auf mögliche Symptome einer Arrhythmie achten. Die Anwendung während der Schwangerschaft ist kontraindiziert und eine Schwangerschaft muss vor der Anwendung ausgeschlossen werden. In Abstimmung mit der EMA und dem BfArM wurde ein Leitfaden für medizinisches Fachpersonal erarbeitet, der unter www.BfArM.de/HCP-Guide-Telavancin zugänglich ist. Vibativ unterliegt der besonderen Überwachung (Kennzeichnung »auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck«). Apotheken werden gebeten, bekannt gewordene Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Vibativ an die AMK (www.arzneimittelkommission.de) zu melden. / Quelle Firma Clinigen; Rote-Hand-Brief zu Vibativ® (Telavancin): Anwendungsempfehlungen und bedeutende Risiken (Nephrotoxizität, QTc-Verlängerung, Reproduktionstoxizität und Verwendung außerhalb der zugelassenen Anwendung). www.bfarm.de, Arzneimittel, Pharmakovigilanz (16. Januar 2015)